Auch Ungeimpfte haben wieder Zutritt - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat am gestrigen Mittwochabend entschieden

Seit Wochen sind Ungeimpfte in Bayern vom Leben ausgeschlossen: Kein Gastronomie-Besuch, keine Kultur, kein Sport, kein Friseur-Besuch – aber ab sofort gilt das Verbot des Einkaufens von Bekleidung nicht mehr! Denn Bekleidungsgeschäfte dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und dürfen somit nicht der 2G-Regel unterliegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Mittwochabend entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig, das heißt, er gilt ab sofort.

Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, dass auch der Zutritt zu Spielzeugläden nicht für Ungeimpfte verboten werden darf (wie berichtet).

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte dabei übrigens den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als ‚unzulässig‘ ab: Mit der Begründung, Bekleidungsgeschäfte würden ohnehin nicht unter die Beschränkung fallen! Und das nach Wochen des Verbots mitten im für die Firmen so wichtigen Weihnachtsgeschäft …

Der Handelsverband Bayern reagierte gestern Abend erfreut über das Urteil – hätte sich aber viel früher Klarheit dazu gewünscht, zitiert der Bayerische Rundfunk einen Sprecher.

Quelle BR