Im Landkreis Mühldorf liegt die Inzidenz bei 220 - Infos zur Booster-Impfung

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorfgibt es seit der letzten Statusmeldung vom Montag 124 neue bestätigte Corona-Fälle. Es wurden zwei neue Todesfälle gemeldet. Derzeit gibt es im Landkreis Mühldorf 774 aktive Fälle. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 258. Die 7-Tage-Inzidenz liegt zum Stichzeitpunkt nach Angaben des RKI bei 220,6.

 

Aktuell liegen im Landkreis Mühldorf insgesamt 62 bestätigte Fälle der Omikron-Variante vor.

 

Booster für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Impfzentrum möglich

Im Impfzentren des Landkreises Mühldorf können ab sofort auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Booster-Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten. Das Gesundheitsministerium hat alle bayerischen Impfzentren darüber informiert, dass Auffrischungsimpfungen auch für 12- bis 18-Jährige möglich seien.

Im Vorfeld hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung klargestellt, dass Mädchen und Jungen
ab 12 Jahren eine Booster-Impfung bekommen können. Sollte es zu einem Impfschaden kommen, bestünde demnach ein Versorgungsanspruch, wenn ein zugelassener mRNA-Impfstoff verabreicht wurde.

Die Ständige Impfkommission hat die Booster-Impfung von Minderjährigen noch nicht empfohlen.

Das Impfzentrum Mühldorf in der Oderstraße hat zum Jahreswechsel regulär von 9 bis 22 Uhr geöffnet – auch am 31. Dezember sowie am 1. und 6. Januar.

Eine Terminanmeldung wird empfohlen und erfolgt über die Website des Impfzentrums unter www.impfzentrum-muehldorf.de. Auf dem Portal werden auch kurzfristig immer wieder zusätzliche Impftermine freigeben, so dass es sich lohnt, regelmäßig verfügbare Impftermine zu prüfen.

 

Zweitimpfung nach Johnson-Impfung kein Booster-Status mehr

Personen, die als Erstimpfung eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen des Herstellers Johnson&Johnson erhalten haben, benötigen für den Booster-Status ab sofort zwei weitere Impfungen. Das hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun klargestellt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen, die bisher eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat gegenüber den Gesundheitsämtern betont, dass diese zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung gewertet wird, sondern im Rahmen der Grundimmunisierung erfolgt. Bis eine weitere Auffrischungsimpfung nach STIKO-Empfehlung durchgeführt wird, gelten die Betroffenen nicht als „geboostert“.

Entsprechend stellt das Impfzentrum Mühldorf ab sofort allen Personen, die als Erstimpfung eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen des Herstellers Johnson&Johnson erhalten haben, nach der Zweitimpfung Bescheinigungen mit dem Status „2/2“ (Regelimpfung) aus.

Eine Auffrischungsimpfung ist gemäß der STIKO-Empfehlung drei Monate nach der Zweitimpfung möglich.

Personen, die nur eine Impfstoffdosis von Johnson&Johnson erhalten haben, gelten laut Gesundheitsministerium aber weiterhin im Rahmen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als vollständig geimpft.