Die neuen Regeln in Bayern und was an Silvester gilt - Der Grund: Die Sorge vor der Omikron-Variante ist groß

Die Sorge vor der Omikron-Variante ist groß. Ab dem heutigen Dienstag gelten in ganz Bayern neue Corona-Regeln, die auch Geimpfte und Genesene betreffen. Ungeimpfte sind ja im Freistaat bereits seit Wochen im strengen Lockdown.

Für Geimpfte und Genesene gilt nun ab heute, dass sie sich maximal zu Zehnt treffen dürfen – egal, ob drinnen oder draußen. Kinder unter 14 Jahren sind von der Beschränkung ausgenommen. Mehr als zehn Menschen dürfen sich nur in der Gastronomie treffen – das gilt allerdings NICHT für geschlossene Gesellschaften. Mehr dazu siehe weiter unten.

Sobald ein Ungeimpfter an dem Treffen teilnimmt, gilt eine strengere Regel. Dann dürfen Angehörige eines Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammenkommen.

Gastronomie: 2G und Sperrstunde 

Grundsätzlich gilt in Restaurants und Cafés in Bayern die 2G-Regel – drinnen wie draußen: Zutritt haben also weiterhin ausschließlich Geimpfte und Genesene. Übergangsweise erlaubt eine Ausnahmeregelung auch noch minderjährigen Schülerinnen und Schülern einen Gastro-Besuch – das ändert sich nach den Ferien.

Die bereits geltende Sperrstunde ab 22 Uhr für die Gastronomie bleibt weiter bestehen. Nur für die Silvesternacht ist sie ausnahmsweise aufgehoben.

Aber …

Ansammlungsverbot zum Jahreswechsel: An Silvester sind ab 15 Uhr bis 1. Januar, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrer Umgebung verboten. Sobald mehr als zehn Personen zusammenkommen, muss sich die Gruppe laut Corona-Verordnung unverzüglich zerstreuen, heißt es. Auch hier legen die Kommunen die betroffenen Plätze fest.

Kein Feuerwerk: 

Schon vor Wochen hatten Bund und Länder beschlossen, dass es auch heuer ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper geben wird. Der Grund: Die vielen Verletzungen, die üblicherweise durch Feuerwerkskörper entstehen, sollen die Krankenhäuser nicht zusätzlich belasten. 

In der Gastronomie dürfen aber mehr als zehn Personen gemeinsam essen. Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium sei es widersprüchlich, wenn sich in der Gastronomie mehr als zehn Fremde treffen dürften, aber nicht mehr als zehn Bekannte …

Geschlossene Gesellschaften: Für private Veranstaltungen, die in separaten Räumlichkeiten des Gastro-Betriebes stattfinden (geschlossene Gesellschaft), gilt in Bayern die 2G-plus-Regel. Genesene und Geimpfte brauchen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test (Geboosterte ab dem 15. Tag nicht). Außerdem muss dort laut Gesundheitsministerium die Zehn-Personen-Grenze eingehalten werden.

Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Freizeit und Kultur: 2G oder 2G plus 

Für Kino-, Theater-, Museumsbesuche, Kegeln und andere Freizeitangebote in Innenräumen gilt 2G plus: Geimpfte und Genesene brauchen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test. Diese Testpflicht entfällt nur für Menschen, die vor mehr als 14 Tagen ihre Booster-Impfung bekommen haben.

Bei Aktivitäten, die vorwiegend im Freien stattfinden, ist 2G vorgeschrieben. Das betrifft beispielsweise den Besuch von Zoos, botanischen Gärten, Ausflugsschiffen oder Freizeitparks. Dort benötigen vollständig Geimpfte oder von Corona Genesene keinen Testnachweis.

Die Altersgrenze, bis zu der ungeimpfte Kinder in Bayern von den 2G- und 2G-plus-Regelungen ausgenommen sind, ist nun von 12 auf 14 Jahre angehoben worden.

Clubs, Diskotheken und Bordelle sind komplett geschlossen. Ab 28. Dezember sind Tanzveranstaltungen auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt. Ausnahme: Der Tanzsport.

Das Zuschauerverbot gilt nun nicht mehr nur für große überregionale Sportveranstaltungen, sondern auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

Quelle BR