Für Familien mit kleinem Einkommen ab Januar - Bundesagentur für Arbeit informiert

Gute Nachrichten am heutigen Mittwoch für Familien mit kleinem Einkommen, so meldet es die Bundesagentur für Arbeit: Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um ganze vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat! Familien, die bereits einen Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag werde ab Januar automatisch angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause aus eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen hierzu sowie rund um Kindergeld und den Kinderzuschlag online unter www.familienkasse.de.