Sinkende Inzidenz im Landkreis bleibt auch am Wochenende überschattet

Die Inzidenz liegt am heutigen Sonntagmorgen im Landkreis erstmals wieder unter der 400 – bei erneut leicht gesunkenen 397,8 Fällen. Aber die große Zahl an Todesfällen ist erschütternd: Wieder muss das RKI vier Corona-Tote an diesem vorletzten Wochenende 2021 im Kreisgebiet melden. 593 Verstorbene sind es nun seit dem Beginn der Pandemie.

Von nun 65 insgesamt in den Kliniken des Landkreises zur Verfügung stehenden Intensivbetten sind 60 Betten belegt – bei 20 Patienten davon handelt es sich um Corona-Patienten mit einem schweren Verlauf.

Die Zahlen explodieren in England – London hat den Katastrophenfall ausgerufen. Die Einreise aus Großbritannien wird zum Schutz vor einer schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus nun doch auch drastisch eingeschränkt. Großbritannien wird vom morgigen Montag an als Virusvariantengebiet eingestuft. Das gab das Robert-Koch-Institut am gestrigen Samstagabend bekannt.

Ein Virusvariantengebiet ist die höchste Corona-Risikokategorie. Die Einstufung Großbritanniens ist wirksam ab Montag, 0:00 Uhr. Sie gilt laut RKI voraussichtlich bis 3. Januar 2022. Eine Verlängerung sei möglich, hieß es.

Fluggesellschaften dürfen im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen von Großbritannien nach Deutschland befördern. Es handelt sich aber nicht um ein Flugverbot. Die Regel gilt auch für den Bahn- oder Schiffsverkehr. Für Einreisende gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Sie kann nicht durch negative Tests verkürzt werden.

Die Niederlanden gehen ab heute in einen Komplett-Lockdown für alle – und zwar fast einen ganzen Monat lang bis zum 14. Januar. Fast alle Geschäfte sowie Gaststätten, Kultur- und Sporteinrichtungen, Schulen und Friseure bleiben geschlossen. Ausgenommen sind nur Läden wie Supermärkte und Apotheken, die für die Versorgung wichtig sind.

Jeder Haushalt darf ab dort nur noch zwei Gäste empfangen – egal, ob geimpft oder nicht. Nur über Weihnachten und zum Jahreswechsel sind ausnahmsweise bis zu vier Besucher erlaubt.

Quellen RKI / Divi / BR