... oder mit einem aktuellen, negativen PCR-Test als Zweifach-Geimpfter - Österreicher verschärfen ab Montag Einreiseregeln wegen Omikron

Wer über Weihnachten in den Ski-Urlaub nach Österreich fahren will, muss sich auf neue, strengere Einreiseregeln einstellen. Aufgrund der Omikron-Variante wurden diese jetzt nämlich noch einmal verschärft. Ab dem kommenden Montag ist eine dritte Impfung vorgeschrieben oder bei einer Zweifach-Impfung ein aktueller, negativer PCR-Test. Das wurde gestern aus Wien bekannt.

Denn in Großbritannien und Dänemark habe Omikron bereits für einen rasanten Anstieg der Corona-Zahlen gesorgt. Das beobachte man mit großer Sorge in Österreich nun vor dem Weihnachtsferien-Beginn. Es dürfe kein zweites Ischgl geben.

Um die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen, führe man deshalb schärfere Corona-Einreiseregeln ein. Diese gelten ab dem kommenden Montag, 20. Dezember, wie das Gesundheitsministerium in Wien gestern mitteilte. Die neuen Regeln treffen somit auch viele deutsche Ski-Urlauber, die in den kommenden Tagen / Wochen in das Nachbarland reisen wollten.

Demnach dürfen bis auf Weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen Geimpft- oder Genesenen-Nachweis verfügen, in die Alpenrepublik einreisen. Konkret bedeutet das, man muss DREIFACH geimpft oder erst kürzlich genesen sein. Wer keine Booster-Impfung hat, sondern nur zwei Impfungen, der muss einen aktuellen, negativen PCR-Test vorlegen.

Reisende, die weder eine Auffrischimpfung, noch einen gültigen PCR-Test haben, müssen sich in Quarantäne begeben. Diese könne erst beendet werden, wenn nach der Einreise sofort ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt worden sei.

Sonderregeln für Schwangere und Kinder
Ausgenommen vom 2G-Nachweis seien Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten. Der Ausnahmegrund sei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Sonderregeln gebe es außerdem für Kinder: Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen einreisen, das bedeute – etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln nicht.

Quelle BR