Ärztehaus auf ehemaligem Brauereigelände in Haag geplant – Nachbesserungen zur Barrierefreiheit nötig

Apotheke, Allgemeinmediziner und Zahnarzt zusammen an einem Ort: Auf dem ehemaligen Brauereigelände in Haag soll ein Ärztehaus mit Tiefgarage entstehen. Der Gemeinderat Haag sprach in seiner jüngsten Sitzung über den eingegangenen Antrag auf Baugenehmigung. Eine Aufwertung der Ortsmitte einerseits, allerdings sah das Gremium gerade im Thema Barrierefreiheit Schwierigkeiten.

Ein zentraler Versorgungspunkt für die Haager Bürger mit guter Anbindung durch die Münchener Straße. Eigentlich ein unterstützenswertes Projekt. Dennoch gab es in der vorgelegten Planung einige Kritikpunkte, hauptsächlich was die Barrierefreiheit betraf. Auch die Tiefgarage sowie ein Neubau anstatt einer Nutzung des Bestands waren angemerkte Probleme.

Durch den Höhenunterschied zwischen Straße und Hauseingang befinde sich die geplante zweigeschossige Tiefgarage mit Zufahrt über die Münchener Straße teilweise oberirdisch. Damit sei der Eingang in die Apotheke ebenerdig, aber das verhindere gleichzeitig einen Durchgang von der Münchener Straße zum Bräuhausplatz. Der eigentlich zu belebende Innenhof werde deutlich abgetrennt.

Eben dieser Innenhof solle, so Bauherr Ludwig Schletter, frei von Autos bleiben. Deshalb sei die Tiefgarage mit Zufahrt gegenüber der Einfahrt zum Milchwerk Jäger nötig (Foto) und die einzige Möglichkeit, damit „keine Blechlawinen den Hof zustellen“. Dieser sollen nämlich ein Platz zum Leben werden. Erreichbar beispielsweise durch einen noch zu schaffenden Durchgang an der Bräuhauskurve.

Schletter merkte außerdem an, dass ein Ärztehaus in den Bestandsgebäuden nicht möglich sei. Ein zentraler Punkt sei hier die Barrierefreiheit, die die alten Bauten des Brauereigeländes nicht sicherstellen können. Mit dem Ärztehaus wolle er einen „Anziehungspunkt schaffen, der Leute nach Haag bringt“. Ansonsten befürchte er, werde die Ortsmitte mehr und mehr aussterben.

Dass aber gerade für Menschen im Rollstuhl und am Rollator das Ärztehaus sowie der Innenhof nicht ideal erreichbar seien, kritisierte Siegfried Maier (SPD). Um auf den Innenhof zu gelangen, „müssen sie außen rum“. Rampen sollen hier Abhilfe schaffen. Auch der Weg von der Münchener Straße zum Haupteingang sei nicht einwandfrei gelöst. Mit einer Nachbesserung der Barrierefreiheit könne man „Gutes noch besser machen“. Damit wolle er verhindern, dass „manche Bürger das Ärztehaus nicht nutzen können, weil wir bei der Planung etwas nicht bedacht haben“.

Obwohl auch von Seiten der Gemeinde noch Nachbesserungen im Plan nötig seien, verwies Bernd Schneider (CSU) auf den nicht zu unterschätzenden Zeitfaktor. Bei langen Verwaltungsprozessen befürchte er, die potenziellen Mieter, die bereits ihr Interesse ausgesprochen haben, könnten abspringen und sich einen anderen Standort suchen.

„In Haag dauert vieles lang, Sachen werden zerredet“, hatte auch Dr. Florian Haas (PWG) zuvor angemerkt. Es brauche ein attraktives Angebot, damit Fachärzte nach Haag kommen, deshalb solle zeitnah etwas geschaffen werden. „Die Vorteile für die Bürger und den Ort überwiegen bei Weitem“, stellte er klar, appellierte aber dennoch darauf, das Thema Barrierefreiheit ernst zu nehmen und elegante Lösungen zu schaffen.

Weil Schletter versicherte, alle angesprochenen Änderungen ließen sich problemlos in den Planungen umsetzen, und weil die mehrheitliche Meinung im Gremium lautete, man wolle „die Gelegenheit nutzen“, erteilte der Gemeinderat Haag letztlich mit zwei Gegenstimmen sein Einvernehmen für den Antrag auf Baugenehmigung.

Ergänzend werde aufgenommen, dass die Planung an einigen Punkten nachzubessern sei. So sei ein barrierefreier Durchgang für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer zu realisieren sowie ein Fußweg von der Münchener Straße zum Haupteingang und eine Rampe von der Terrasse zum Innenhof. Der Beschluss, die Tiefgarage unterirdisch zu bauen und das jetzige Bodenniveau zu halten, wurde dagegen mehrheitlich abgelehnt.

Im nächsten Schritt gehen die Planungen mit den Anmerkungen des Gemeinderats Haag an das Landratsamt.