Das Finanzamt informiert zum höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wegen der Pandemie

Der besonderen Belastung von Alleinerziehenden infolge der Corona-Pandemie wurde für die Jahre 2020 und 2021 durch eine Anhebung des Entlastungsbetrags auf 4008 Euro Rechnung getragen.

Da diese noch nicht in den allgemeinen Lohnsteuertabellen eingearbeitet war, wurde durch die Finanzverwaltung bei den elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen ein gesonderter Freibetrag hinterlegt. Damit konnte sich die Entlastung schon beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber auswirken.

Ab dem Jahr 2022 ist der höhere Entlastungsbetrag in die allgemeinen Lohnsteuertabellen eingearbeitet, meldet das Rosenheimer Finanzamt am heutigen Montagnachmittag.

Der bisher gesonderte Freibetrag entfällt. Damit ist also keine Verschlechterung verbunden, so der Amtsleiter des Finanzamts Rosenheim, Michael Alt. Wenn dieser Tage der Arbeitgeber auf den Wegfall dieses Freibetrags hinweise, brauche man diesen nicht erneut beantragen.