Betroffen sind alle Beschäftigten dort: Vom Pfleger, Arzt, Arzthelfer bis zur Reinigungskraft oder zum Koch

Nach dem Bundestag hat am heutigen Freitag-Nachmittag in Berlin auch der Bundesrat dem erneut geänderten Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zugestimmt. Das Gesetz sieht die Einführung einer Impfpflicht vor für ‚Personal in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen‘, heißt es. Alle Beschäftigten dort werden nun bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.

Das gilt also sowohl für Pfleger, Ärzte, Arzthelfer und Sprechstundenhilfen, aber zum Beispiel auch für Reinigungskräfte oder Köche in den Einrichtungen / Kliniken.

Zur Beschleunigung des Impftempos sollen/werden – wie bereits berichtet – zudem künftig auch Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker gegen Corona impfen können – per neuem Gesetz.

Erweitert wurden in dem neuen Gesetz außerdem die Möglichkeiten der Bundesländer, Veranstaltungen zu verbieten und Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants zu schließen, um Infektionen mit dem Coronavirus einzudämmen.

Quelle: BR