IHK-Chef Gößl fordert Erleichterungen für Einzelhandel und Geboosterte

Die IHK für München und Oberbayern begrüßt die heutigen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung. „Heute ist ein guter Tag für unsere bayerischen Skigebiete sowie die Skifahrerinnen und Skifahrer. Denn mit 2G gelten nunmehr in Bayern die gleichen Zugangsbedingungen für das Liftfahren wie in unseren Nachbarländern. Ebenfalls positiv ist, dass für Kunden im Einzelhandel, wenn es um die Warenabholung außerhalb von geschlossenen Räumen geht, kein 2G-Status gelten muss“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK.

„Für unsere Skigebiete ist es eine gute Nachricht, dass in Bergbahnen und Liften künftig nur noch 2G und kein 2G-plus mehr gelten wird. Für die Tourismusregionen in Oberbayern ist das eine extrem wichtige Entscheidung, da in den nur wenigen Kilometern entfernt liegenden Skigebieten in den Nachbarländern wie auch im gesamten sonstigen Alpenraum die 2G-Regel gilt. Einen zweiten Winter mit eingebrochenen Gästezahlen hätten zahlreiche Skigebiete, sowie die Hotellerie, Gastronomie und der Handel in den Winterorten nicht verkraftet“, so Gößl.

Wichtig sei jetzt, dass Kunden mit sogenannter „Booster-Impfung“ der Besuch in Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel von Fitness- oder Solarstudios ohne weitere Testpflicht gestattet werden würde. Auch dies hatte die IHK im Vorfeld politisch adressiert. Die Bayerische Staatsregierung möchte dies kurzfristig aufgreifen. „Die Studios brauchen dringend mehr Auslastung, um ihr Geschäft wirtschaftlich bei zugleich hohem Schutzniveau betreiben zu können“, fordert Gößl.

Die IHK betont, dass das Weihnachtsgeschäft für den stationären Einzelhandel von überlebenswichtiger Bedeutung sei. Bis zu 50 Prozent des Umsatzes hängt mit Weihnachtsgeschenken zusammen. Zwar hatten 14 andere Bundesländer schon früher als Bayern die Zugangsregelung im Einzelhandel auf 2G verschärft. Trotzdem wird die ab morgen greifende 2G-Einschränkung beim Kauf von Gütern des nicht-täglichen Bedarfs zu hohen Umsatzverlusten bei erheblichen Kontrollkosten führen. Deshalb plädiert die IHK für eine vereinfachte Zugangsmöglichkeit wie zum Beispiel eine sogenannte Bändchenlösung. Diese würde gerade die so stark gebeutelten kleinen Fachgeschäfte in den Ortskernen und Innenstädten von übermäßigen Kontrollaufwänden entlasten. „Die Landeshauptstadt und andere bayerischen Kommunen stehen als Teil der Lösung schon bereit“, stellt Gößl fest. In Nordrhein- Westfalen sei die Bändchenlösung schon gesetzlich verankert. Kunden müssen dort nur an einer Stelle ihren 2G-Status vorzeigen und erhalten dann ein Armbändchen als Nachweis, um weitere Läden an einem Tag ohne erneute Kontrolle besuchen zu können.

Außerdem begrüßt die IHK, dass die Staatsregierung die Kreditprogramme der LfA- Förderbank sowie den BayernFonds verlängert. „In dieser schweren Zeit darf die Politik die Unternehmen nicht im Stich lassen“, mahnt Gößl. Auch die IHK wird ihren Beitrag leisten, damit die bis Ende März 2022 verlängerten Überbrückungshilfen sowie die bayerische Zusatzhilfe für Marktkaufleute und Schausteller in bewährter Form geprüft und ausbezahlt wird.