Mit Nachweispflicht und zwar dreimal pro Woche - Heutiger Kabinettsbeschluss - Alternativ PCR-Pooltest möglich

Kita-Kinder in ganz Bayern müssen nach den Weihnachtsferien dreimal wöchentlich auf Corona getestet werden! Die Regel soll ab dem 10. Januar gelten und alle Kinder ab dem ersten Geburtstag betreffen, so der Beschluss bei einer erneuten Kabinettsitzung am heutigen Dienstag.

Demnach können die Tests auch von den Eltern zuhause per Selbsttest bei den Buben und Mädchen durchgeführt werden – von einer Test-Nachweispflicht war heute die Rede im Kabinett. Alternativ sei auch ein PCR-Pooltest in der Einrichtung möglich, sofern dieser von den Trägern angeboten werde. In Einrichtungen mit zwei wöchentlichen PCR-Pooltest sei aber – laut Kabinettsbeschluss – dann montags ein zusätzlicher, anderweitiger Testnachweis nötig.

Die benötigten Selbsttests können die Eltern wie gehabt über Berechtigungsscheine erhalten. Diese können in Apotheken eingelöst werden. Bisher waren die Tests bei Kita-Kindern nur empfohlen, aber noch nicht verpflichtend. Die ab 10. Januar vorgesehene Testpflicht entfalle laut Kabinettsbeschluss für genesene und geimpfte Kinder.