Gastro, Bildungsangebote, Kultur öffnen für alle Geimpften - Ab Mittwoch kommt 2G zudem im Einzelhandel

Tag fünf heute auch im Landkreis Rosenheim unter der 1000er Inzidenz mit 885 Fällen, meldet das RKI am heutigen Montagmorgen. Das Kreisgebiet ist somit kein Hotspot mehr – für Geimpfte öffnen sich die Türen.

Von nun 65 Betten der Intensivstationen aller Kliniken des Landkreises sind aktuell 61 Betten belegt – insgesamt im Kreisgebiet sind heute Morgen 21 Patienten dort Corona-Patienten mit einem schweren Verlauf.

Im Landkreis gilt – laut der aktuell geltenden Regeln – ab dem morgigen Dienstag das (eine offizielle Information des Landratsamtes liegt dazu noch nicht vor – UPDATE um 14.30 Uhr: Liegt nun vor!):

Die Aufhebung der regionalen Hotspot-Regelung für alle Geimpften und kürzlich Genesenen ab morgen! Verschärft wird dagegen ab Mittwoch noch einmal mehr für alle Ungeimpften. 2G im Einzelhandel kommt (wir berichteten mehrfach).

Die Inzidenz liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 1000. Damit entfallen die regionalen Hotspot-Regelungen.

Folgende Bereiche dürfen unter 2Gplus für Besucher öffnen:

  • Die Nutzung von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen (z.B. Kinos, Museen, Bäder, Fitnessstudios) ist wieder zulässig.
  • Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten sind wieder möglich.

o   Für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen gilt 2G.

o   Weihnachtsmärkte bleiben untersagt.

Für alle Bereiche gilt: Insbesondere in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten dürfen maximal 25 Prozent der regulären Besucherkapazität genutzt werden. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich im Übrigen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist.

Die Gastronomie darf unter 2G für Kunden/Gäste wieder öffnen!

o   Der Betrieb von Diskotheken, Bars und reinen Schankwirtschaften ist untersagt.

o   Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr besteht eine Sperrstunde.

o   Die 2G-Regelung ist ab sofort auch für den Außenbereich anzuwenden.

  • Körpernahe, nichtmedizinische Dienstleistungen (z.B. Kosmetiker, Nagelstudios) dürfen wieder öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen auch für touristische Zwecke wieder öffnen.
  • Außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung sind wieder zulässig. Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen wieder durchführen.

o   Für die Durchführung von Prüfungen können Personen abweichend mit einem PCR-Test zugelassen werden (=3Gplus)

  • Bibliotheken und Archive können wieder öffnen.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe:

  • Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 10 m² Fläche sein.
  • Bitte beachten: Ab Mittwoch, 8. Dezember, ist ein Besuch von Ladengeschäften nur noch unter 2G-Bedingungen gestattet – soweit sie nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen.