Hinterrad seines Autos stand nach Unfall quer zur Achse: 18-Jähriger schlingerte mit Pkw einfach Tage danach weiter

Beim Aufprall hatte sich ein Hinterrad so stark verdreht, dass dieses nun seitdem fast quer zur Achse stand. Den 18-Jährigen kümmerte das wenig, er fuhr mit seinem Auto auch Tage danach weiter herum.
Aufgrund des querstehenden Hinterrades auf der Achse, konnte das Auto nur driftend und schlingernd bewegt werden. Die Rosenheimer Polizei beendete diese verbotene Art der Fortbewegung noch an Ort und Stelle.
Der 18-jährige Fahrer musste seinen Pkw abstellen, ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg wird durch die Beamten geprüft und anschließend eingeleitet.
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