... neben Zahnärzten und Apothekern - Neues Infektionsschutzgesetz wird beraten - Impfpflicht für Pflegepersonal ab 16. März?

Das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition soll in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und beschlossen und noch vor dem 15. Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Um die Impfkampagne im ganzen Land weiter zu beschleunigen, soll zudem nun auch nicht nur Zahnärzten und Zahnärztinnen sowie Apothekern und Apothekerinnen vorübergehend das Impfen erlaubt werden – sondern auch Tierärzten und Tierärztinnen. Sie müssten alle aber eine entsprechende Schulung zuvor machen, heißt es.

SPD, Grüne und FDP wollen zudem die Bund-Länder-Forderung nach einer Teil-Impfpflicht umsetzen. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer Corona-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen, heißt es in dem Entwurf.

Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen.

Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden, so die Formulierung der Vorlage weiter.

Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten, Pflegediensten und Tageskliniken gelten.

Der Grund dafür, dass die Regelung ab Mitte März gelten soll, ist, dass ungeimpftes Personal zuvor die Möglichkeit zur vollständigen Impfung haben soll. Als Begründung für die Teil-Impfpflicht wird auf die hohe Zahl an Todesfällen und schweren Erkrankungen in Pflege- und Altenheimen verwiesen. Um dort eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden, sollte insbesondere das dort tätige Personal vollständig geimpft sein, heißt es.

In dem Entwurf werden zudem der Übergangszeitraum für besonders drastische Corona-Maßnahmen, die die Ampel-Parteien mit dem vorangehenden Infektionsschutzgesetz und dem Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeschafft hatten, vom 15. Dezember bis zum 15. Februar 2022 verlängert. Dies hatten die Bundesländer etwa gerade für Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gefordert, so auch Ministerpräsident Söder für Bayern.