Kein Hotspot mehr ab morgen: Türen wieder auf für Geimpfte - Landkreis muss noch einen Tag länger warten

Auch am zweiten Adventssonntag 2021 ist die Sorge groß im ganzen Land – 31 Städte und Landkreise liegen in Deutschland nun in der Inzidenz über der 1000 am heutigen Morgen. Drei davon sogar über der 2000er Inzidenz.

Und zur vierten Corona-Welle nun auch noch die Omikron-Variante. Experten weltweit gehen davon aus, dass sich diese neue Corona-Mutation schneller verbreitet, resistenter ist …

Derweil ist die Stadt Rosenheim heute den fünften Tag unter der 1000 – bei 791 Fällen in der Inzidenz, laut RKI. Das heißt: Der strenge Lockdown mit den Schließungen kann ab dem morgigen Montag – laut bayerischer Regel – für alle Geimpften wieder aufgehoben werden.

Der Landkreis Rosenheim muss nach heutiger Zahl noch einen Tag länger damit warten: Tag vier heute unter der 1000 mit 898 Fällen in der Inzidenz.

Von nun 63 Betten der Intensivstationen aller Kliniken des Landkreises sind aktuell 59 Betten belegt – insgesamt im Kreisgebiet sind heute Morgen 23 Patienten dort Corona-Patienten mit einem schweren Verlauf.

Diese Nachricht zudem mitten in der Booster-Impfkampagne: Mit einem Impfstoff gegen Omikron rechnet Stiko-Chef Mertens erst in Monaten bis zu einem halben Jahr, also Mitte 2022, wie der Bayerische Rundfunk am Abend berichtete. Drei bis sechs Monate dürften die Hersteller im Labor brauchen, sagte er: Sie müssten einen Impfstoff kreieren, der gegen Omikron und Delta wirke, denn noch sei Delta weit verbreitet. Anschließend stehe noch die Zulassung an.

Sorge bereite auch das: Ungeachtet einer der höchsten Impfquoten weltweit – nämlich fast 90 Prozent der Gesamtbevölkerung – verzeichnet auch Portugal aktuell schnell steigende Corona-Infektionszahlen, das wurde gestern von den Gesundheitsbehörden dort gemeldet. Nun treten auch dort wieder neue/alte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft.

UPDATE: Der Landkreis Traunstein gibt bekannt am Sonntagmorgen:

Aufhebung der regionalen Hotspot-Regelung im Landkreis Traunstein ab dem morgigen Montag:

Die Inzidenz für den Landkreis Traunstein liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 1000. Damit entfallen die regionalen Hotspot-Regelungen.

Folgende Bereiche dürfen unter 2Gplus für Besucher öffnen:

  • Die Nutzung von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen (z.B. Kinos, Museen, Bäder, Fitnessstudios) ist wieder zulässig.
  • Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten sind wieder möglich.

o   Für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen gilt 2G.

o   Weihnachtsmärkte bleiben untersagt.

Für alle Bereiche gilt: Insbesondere in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten dürfen maximal 25 Prozent der regulären Besucherkapazität genutzt werden. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich im Übrigen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist.

Die Gastronomie darf unter 2G für Kunden/Gäste wieder öffnen!

o   Der Betrieb von Diskotheken, Bars und reinen Schankwirtschaften ist untersagt.

o   Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr besteht eine Sperrstunde.

o   Die 2G-Regelung ist ab sofort auch für den Außenbereich anzuwenden.

  • Körpernahe, nichtmedizinische Dienstleistungen (z.B. Kosmetiker, Nagelstudios) dürfen wieder öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen auch für touristische Zwecke wieder öffnen.
  • Außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung sind wieder zulässig. Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen wieder durchführen.

o   Für die Durchführung von Prüfungen können Personen abweichend mit einem PCR-Test zugelassen werden (=3Gplus)

  • Bibliotheken und Archive können wieder öffnen.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe:

  • Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 10 m² Fläche sein.
  • Bitte beachten: Ab Mittwoch, 8. Dezember, ist ein Besuch von Ladengeschäften nur noch unter 2G-Bedingungen gestattet – soweit sie nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen.

Quellen RKI / Divi / BR