Bezirk Oberbayern vergibt rund zwei Millionen Euro für die Denkmalpflege

Rund 1,97 Millionen Euro hat der Kulturausschuss des oberbayerischen Bezirkstags aktuell für die Denkmalpflege in Oberbayern vergeben. Der größte Anteil fließt in die Landkreise Eichstätt, Rosenheim und Traunstein. Rund 213.000 Euro stellt der Bezirk Oberbayern für die Denkmalpflege im Landkreis Rosenheim zur Verfügung. Einen Zuschuss vom Bezirk gibt es unter anderem für zwei Gotteshäuser. Die Pfarrkirche St. Margaretha in Frasdorf erhält 21.000 Euro für die Sanierung des Kirchturms. 4.000 Euro fließen nach Babensham-Schönberg, wo die Filialkirche St. Jakob d. Ältere vom Hausschwamm befreit werden muss. Auch zwei Kapellen werden mit Unterstützung durch den Bezirk erhalten: zum einen die in Privatbesitz befindliche Schlosskapelle von Schloss Hohenaschau, die ein neues Dach bekommt (12.000 Euro), und zum anderen die Ölbergkapelle St. Rupert in Sachrang, einem Gemeindeteil von Aschau (Foto).

An der für die bayerisch-tirolerische Ölbergwallfahrt berühmten Kapelle müssen das Holzschindeldach und die geschnitzte Ölberggruppe erneuert werden. Zudem soll ein Konzept für die künftige Innenausstattung der Kapelle erstellt werden. Auch viele profane Denkmäler fördert der Bezirk. So erhält die Stadt Kolbermoor 5.000 Euro für die Sanierung ihrer Bronze-Statue von König Ludwig II. Das Denkmal in Originalgröße fiel 2019 einem Sturm zum Opfer. Die restlichen Mittel teilen sich private Eigentümerinnen und Eigentümer von zumeist bäuerlichen Anwesen, die heute zu Wohnzwecken genutzt werden.

 

Der Bezirk Oberbayern fördert den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern sowie von Einzelobjekten, die wegen ihrer künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung von allgemeinem Interesse sind. Dafür gibt er in diesem Jahr – zusammen mit bereits im Frühjahr vergebenen Mitteln – mehr als drei Millionen Euro aus. Mit der Förderung sollen die höheren Kosten, die bei der Renovierung oder Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude entstehen, kompensiert werden. Der Bezirk übernimmt zehn bis zwanzig Prozent dieser Mehrkosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

 

Foto: H. Reiter