Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (126)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es darum, welche Regeln beim Abschleppen gelten.

 

>>Wer sein Fahrzeug nach einer Panne abschleppen will, muss einiges beachten. Wir haben die wichtigsten Bestimmungen für Sie zusammengefasst.

 

1. Wann darf abgeschleppt werden?

Grundsätzlich gilt: das Abschleppen ist nur erlaubt, wenn die Panne nicht ohne größeren Aufwand an Ort und Stelle behoben werden kann. Ein leerer Tank würde das Abschleppen beispielsweise nicht rechtfertigen.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, darf das liegengebliebene Fahrzeug auf dem kürzesten Weg zu einem geeigneten Zielort gezogen werden. Geeignete Zielorte können sein:

  • eine nahegelegene Werkstatt, in der die Betriebsfähigkeit des Fahrzeugs wieder hergestellt werden kann;
  • ein Autohändler oder ein anderer Ort zu Verwertung des Fahrzeugs;
  • das eigene Zuhause oder eine andere geeignete Stelle zum Abstellen des Fahrzeugs;
  • ein Schrottplatz.

Nicht erlaubt wäre es hingegen, ein defektes Fahrzeug von der eigenen Garage zu einer Werkstatt zu ziehen. Dann würde es sich nicht um ein Abschleppen im Rahmen der Nothilfe, sondern um ein unerlaubtes „Schleppen“ handeln.

 

2. Was gilt während des Abschleppens?

Zum Abschleppen selbst kann entweder ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange benutzt werden. Abschleppstangen haben im Vergleich zu Seilen den Vorteil, dass sie das gezogene Fahrzeug mit abbremsen. Dafür sind sie sperriger zu Verstauen und teurer in der Anschaffung. Egal ob Seil oder Stange: beide dürfen maximal fünf Meter lang sein. In der Mitte müssen sie mit einem roten Schild oder Lappen versehen werden, damit sie für andere Fahrer besser zu erkennen sind.

Während des Abschleppens muss, soweit möglich, die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Abbiegevorgänge sollten von der Person im gezogenen Fahrzeug per Handzeichen angezeigt werden. Eine Maximalgeschwindigkeit beim Abschleppen gibt es in Deutschland nicht. Da der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen aber sehr gering ist und die Bremsen des gezogenen Fahrzeugs ohne Bremskraftverstärkung sehr viel schwerer zu betätigen sind, sollte nur mit niedriger Geschwindigkeit gefahren werden. In der Regel sollte man nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren.

Wer auf der Autobahn eine Panne hat und sein Fahrzeug abschleppen will, muss die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen. Aufgrund der hohen Gefährdungslage würden wir jedoch empfehlen, in einem solchen Fall lieber einen professionellen Dienst zur Hilfe zu rufen. Das Auffahren auf die Autobahn ist während des Abschleppens verboten.

3. Welche Voraussetzungen muss die Person im gezogenen Fahrzeug erfüllen?

Interessant ist, dass die Person im abgeschleppten Fahrzeug keine Fahrerlaubnis besitzen muss. Sie muss lediglich für die Aufgabe geeignet sein. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Person älter als 15 Jahre ist und idealerweise zumindest eine Fahrerlaubnis für eine andere Fahrzeugklasse besitzt.

 

4. Welche Fahrzeuge sollten nicht abgeschleppt werden?

Nicht alle Fahrzeuge sind gleichermaßen für das Abschleppen geeignet. Je nach Getriebeart können bei Pkws mit Automatikgetriebe bei längerem Ziehen Schäden durch Überhitzung auftreten, selbst wenn der Wählhebel auf „N“ gestellt ist. Ob ihr Fahrzeug zum Abschleppen geeignet ist, kann normalerweise dem Handbuch entnommen werden. Elektrofahrzeuge eignen sich generell nicht zum Abschleppen und müssen bei einer Panne in aller Regel verladen werden.

Unser Tipp: auf kurzen Strecken ist das Abschleppen in der Regel problemlos zu meistern. Für längere Strecken muss das Fahrzeug hingegen verladen werden. Wer keine eigenen Möglichkeiten dafür hat, kommt an einem professionellen Anbieter nicht vorbei. Deshalb kann es sich lohnen, bei der KFZ-Versicherung nach Angeboten für einen sogenannten Schutzbrief zu fragen. Dieser garantiert meist einen 24h-Service inklusive Abschleppdienst sowie weitere Leistungen, um bei einer Panne schnell wieder mobil zu sein. Auch die Automobilclubs bieten ihren Mitgliedern entsprechende Hilfen.<<

 

 

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