Rosenheimer Gesundheitsamt informiert - Region liegt auf den letzten Plätzen

Neben dem allseits präsenten Thema der Corona-Impfungen gibt es andere schwerwiegende Infektionskrankheiten, gegen die wirkungsvolle Schutzimpfungen existieren. Auch hier besteht Nachholbedarf in Stadt und Landkreis Rosenheim, heißt es heute aus dem Gesundheitsamt in Rosenheim.

Stadt und Landkreis Rosenheim liegen bei der Durchimpfungsrate von Masern bei den Schulanfängern in Bayern auf den letzten Plätzen. Das hat eine aktuelle Auswertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gezeigt.

Bei den Kindern, die mindestens einmal geimpft wurden, landete Rosenheim auf dem letzten Platz. Bei Kindern die mindestens zwei Masernimpfungen erhalten haben, auf dem vorletzten Platz.

Für das Schuljahr 2019/20 lag die Quote für mindestens eine Impfung bei 91,4 Prozent, für mindestens zwei Impfungen bei 84,2 Prozent und damit deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von 97,3 beziehungsweise 93,1 Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt eine Impfquote von 95 Prozent.

Vor diesem Hintergrund appelliert der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim – Dr. Wolfgang Hierl – heute an die Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Masern sind auch präsent. So ereigneten sich im Landkreis Rosenheim im Rahmen eines familiären Ausbruchs im Jahr 2020 fünf Fälle bei ungeimpften Personen. Impfungen sind der wirksamste Schutz vor Ansteckung. Die Impfstoffe sind sicher und in der Regel gut verträglich. Auch in Hinblick auf Mitbürger, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, haben wir eine gewisse Verantwortung. 

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit. Die Erkrankung kann einen schweren Verlauf nehmen mit Mittelohr- und Lungenentzündung. In einigen Fällen kann sie zu einer schwerwiegenden Gehirnentzündung mit bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen.

Auch wenn wir in Bayern in den letzten beiden Jahren vor großen Masernausbrüchen verschont geblieben sind, so müssen wir in Rosenheim aufgrund der bestehenden Impflücken jederzeit mit einem Masernausbruch, zum Beispiel in Schulen oder Kindergärten rechnen. Wir dürfen uns mit der roten Laterne nicht zufriedengeben und nicht nachlassen mit unseren Bemühungen, die Masern zu eliminieren.“

Stadt und Landkreis Rosenheim seien hier bereits auf einem guten Weg. Im Vergleich zwischen den Schuljahren 2008/09 und 2019/20 konnte die Quote der mindestens zweimal geimpften Schulanfänger um 10,2 Prozentpunkte gesteigert werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Kinder das erste Mal im Alter von 11 bis 15 Monaten mit dem Kombinationsimpfstoff Masern-Mumps-Röteln impfen zu lassen. Die zweite Masernimpfung kann vier Wochen später erfolgen, sollte aber bis zum Ende des zweiten Lebensjahres erfolgt sein. Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und entweder nicht geimpft sind, als Kind nur einmal geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, sollten sich impfen lassen. „Nur wer in der Kindheit zweimal oder im Erwachsenenalter einmal gegen Masern geimpft wurde, ist wirksam geschützt“, betont Hierl.

Informationen und Beratung zur Masernimpfung gibt es bei den Haus- und Kinderärzten in der Region oder direkt beim Gesundheitsamt in Rosenheim.

Das vergangenes Jahr in Kraft getretene Masernschutzgesetz (als Teil des Infektionsschutzgesetzes) verfolgt das Ziel, Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen und Kindertageseinrichtungen – Kitas) vor der Ansteckung und damit vor möglichen schweren Folgen einer Maserninfektion zu schützen. Ganz besonders gilt dies für Kinder, die aufgrund ihres jungen Alters noch nicht selbst geimpft werden können und auf ein geschütztes Umfeld angewiesen sind. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Kinder ab dem 1. Geburtstag eine und ab dem 2. Geburtstag zwei Masernimpfungen gegenüber der Kita oder der Schule aufweisen müssen (oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung über Masernimmunität oder Kontraindikation).

Mit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2021 gilt die Nachweispflicht auch für alle nach 1970 geborenen Personen, die bereits vor dem 01.03.20 in einer vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtung betreut wurden oder tätig waren. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wegen einer Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeld geahndet werden oder auch unter Umständen zu einem Betretungsverbot führen kann.

Ein vollständiger Impfschutz, wie von der STIKO empfohlen, sei auch gegen andere schwere Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Keuchhusten, Kinderlähmung und Hepatitis B wichtig. Auch hier belegen Stadt und Landkreis Rosenheim bei den am schlechtesten geimpften Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern den vorletzten Platz. Die Impfquote der Kinder in der Region liegt stark unter dem bayerischen Durchschnitt.