Neue, tägliche Testpflicht für Beschäftigte von Arztpraxen, Kliniken ist ab sofort ohne Berichtspflicht anzuwenden

Die neue, tägliche Testpflicht für Beschäftigte von Arztpraxen wird in Bayern vorerst ohne die dazugehörigen Berichtspflichten angewendet. Der Freistaat erlasse mit sofortiger Wirkung ein Moratorium (Aufschub) für die Berichts- und Dokumentationspflicht“ der entsprechenden Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz, teilte Bayerns Gesundheitsministerium am gestrigen Mittwochabend mit. Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht, besonders angesichts der vollen Praxen und Krankenhäuser – hieß es dazu, wie der Bayerische Rundfunk meldet.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz muss das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen vor jedem Dienstantritt einen Corona-Test machen – unabhängig vom Impfstatus. Die Testergebnisse müssen jeden Tag dokumentiert und regelmäßig den zuständigen Gesundheitsämtern übermittelt werden. Letzteres wurde nun aufgehoben.

Der Freistaat Bayern werde die neuen Vorschriften zunächst auch in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nicht vollziehen, solange zentrale Fragen für eine einfache und unbürokratische Umsetzung nicht geklärt seien, so Minister Holetschek, der monierte, es sei nicht klar, wozu der Bund diese Daten brauche.

Außerdem fehle ein alltagstaugliches Meldesystem.

Quelle BR