Innung schickte gestern Brandmail an die Abgeordneten: Es gilt nun 2G auch in Hotspots - Aber keine Grundversorgung für Ungeimpfte

Aufatmen bei allen Friseuren in den Corona-Hotspot-Regionen: Das bayerische Kabinett ist zurückgerudert und hat vom Verbot aller körpernahen Dienstleistungen nun die Friseure wieder herausgenommen. Der Landtag stimmte dem gestern Abend zu. „Unsere Argumente haben das bayerische Kabinett überzeugt. Der gemeinsame Kampf von Landesinnungsverband, Innungen und Betrieben hat sich gelohnt: Die bayerischen Friseure sind vom drohenden Lockdown ausgenommen“, ist Landesinnungsmeister Christian Kaiser erleichtert, wie er auf der Homepage des Landesinnungsverbands des bayerischen Friseurhandwerks schreibt.

Für die bayerischen Friseure gilt nun flächendeckend 2G – egal, wie hoch die Inzidenz ist – Geimpfte und Genesene dürfen zum Haaremachen kommen. Das Schließen von Friseursalons in Hotspot-Regionen ist damit vom Tisch. 

„Der Lockdown bleibt dem bayerischen Friseurhandwerk erspart“, so Kaiser weiter. Aus einer Pressemitteilung des bayerischen Kabinetts ist zu entnehmen, dass sich das Kabinett Söder von den Argumenten des Friseurhandwerks überzeugen lassen hat.

Friseurdienstleistungen bleiben damit weiterhin also möglich – als sogenannte Grundversorgung der Bürger – außer für alle Ungeimpften!

Der Landesinnungsverband hatte gestern massiv gegen den Lockdown in Hotspot-Regionen mit einer 1000er Inzidenz bei den bayerischen Abgeordneten interventiert und eine Brandmail an die Abgeordneten verfasst.

Inhalt der Mail: „Die betroffenen Betriebe sind dadurch massiv in ihrer Existenz bedroht und stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Für die Schließung der Salons gibt es keine nachvollziehbare Begründung. Wir Friseure gehören zur Grundversorgung und sind nicht Spielball von Aktionismus!“