Neue Regelung ab morgen wegen hoher Infektionszahlen

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab morgen, Donnerstag, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden alternativ auch gerne online oder telefonisch beraten

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden ohne 2G-Nachweis möglich.

 

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.

 

Ausführliche Informationen zu den e-Services findet man unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

 

Telefonisch erreichet man die Agentur für Arbeit auch unter:

0800 4 5555 00 (kostenlose Servicenummer für Arbeitnehmer*innen)
0800 4 5555 20 (kostenlose Servicenummer für Arbeitgeber*innen)
08031 202-555 (Regionale Hotline für Arbeitnehmer*innen)
08031 202-222 (Direkte Durchwahl zur Berufsberatung)