Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (125)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute erklären wir, was die sogenannten Schlüsselzahlen auf dem Führerschein bedeuten.

 

>>Sogenannte Schlüsselzahlen zeigen Beschränkungen, Erweiterungen oder zusätzliche Auflagen zu bestehenden Fahrerlaubnisklassen an. Sie werden auf dem Führerscheindokument eingetragen und können so durch den Fahrerlaubnisinhaber oder durch die Polizeibeamte eingesehen werden. Wer beispielsweise zum Tragen einer Sehhilfe verpflichtet ist, findet eine entsprechende Schlüsselzahl auf seinem Führerschein.

Die Auflagen können entweder den Fahrer selbst betreffen oder auch das Fahrzeug, das beispielsweise über eine besondere Ausstattung verfügen muss, um körperliche Einschränkungen des Fahrers auszugleichen. Unterschieden wird ferner zwischen internationalen Schlüsselzahlen (zweistelltig), die EU-weit gelten, und nationalen Schlüsselzahlen (dreistellig).

 

Schlüsselzahlen, die nur für eine bestimme Fahrerlaubnisklasse gelten, werden in der entsprechenden Zeile in der Spalte Nr. 12 eingetragen (blauer Pfeil). Diejenigen, die alle Fahrerlaubnisklassen betreffen, werden im Feld Nr. 12 eingetragen (roter Pfeil).

Hier ein Auszug internationaler Schlüsselzahlen:

  • 01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
  • 10 Angepasste Schaltung
  • 62 Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km vom Wohnsitz oder innerorts in …/innerhalb der Region …
  • 67 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
  • 68 Kein Alkohol
  • 78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
  • 95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt
  • 96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt.

Einige Schlüsselzahlen, wie die beiden letztgenannten, können durch zusätzliche Schulungen erworben werden. Die Schlüsselzahl 95 betrifft beispielsweise Lkw-Fahrer im gewerblichen Gütertransport beziehungsweise Busfahrer, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine spezielle Schulung und regelmäßige Weiterbildungen absolvieren müssen.

Beispiele für nationale Schlüsselzahlen sind:

  • 104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
  • 188 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
  • 196 Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 196 kann über eine entsprechende Schulung erworben werden und berechtigt Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B zum Führen von Krafträdern, die ansonsten unter die Fahrerlaubnisklasse A1 fallen.

Eine ganze Reihe an Schlüsselzahlen sind eingetragen, wenn Fahrerlaubnisklassen vor dem 01. Januar 1999 erworben wurden. Wer beispielsweise den alten „3er-Führerschein“ hat, findet diverse Schlüsselzahlen wie A1 79.03, 79.04 oder CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3). Deren Bedeutung haben wir bereits ausführlich in einem anderen Verkehrstipp erläutert: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2021/09/15/was-gilt-fuer-den-alten-dreier/

Unser Tipp: falls Sie nicht sicher sind, was die Schlüsselzahlen auf Ihrem Führerschein bedeuten, finden Sie eine Aufschlüsselung in der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese steht unter anderem online auf der Seite des Bundesamtes für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html). Alternativ können Sie jederzeit auch in den Fahrschulen entsprechende Informationen einholen.<<

 

 

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