Wenn sich die Kirchengemeinde für eine 3G-Regel entscheidet, braucht's keine Personenobergrenze laut Verordnung

Seit heute gilt in Bayern die 2G-Regel – Gottesdienste aber bleiben davon ausgenommen. Das hat eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes heute mitgeteilt.

Demnach unterstehen Gottesdienste im Freistaat den Regeln, die in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung festgelegt sind. Darin heißt es übrigens außerdem: Wenn sich die Kirchengemeinde für eine 3G-Regel entscheidet – dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben – braucht es keine Personenobergrenze in den Kirchen.

Der bekannte Epidemiologe Alexander Kekulé glaubt nicht, dass 2G-Regeln ganz grundsätzlich noch maßgeblich dabei helfen können, die Pandemie einzudämmen. Das berichtet am heutigen Vormittag der Bayerische Rundfunk. Es sei von Anfang an falsch gewesen, dass die Politik so stark auf 2G-Konzepte gesetzt und angenommen habe, dass Geimpfte keinen maßgeblichen Beitrag zum Infektionsgeschehen liefern würden, so Kekulé. Die Zahlen würden nämlich jetzt eine andere Sprache sprechen.

Kekulé sagte, neben den Ausbrüchen unter Schülern sei 2G – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene und ohne Tests – seiner Ansicht nach sogar einer der Hauptgründe, warum die Fallzahlen nun so gestiegen seien.

Quelle BR