Landkreis mit weiterer Allgemeinverfügung - Lockdown für alle Ungeimpften wird noch einmal verschärft

Die Stadt und der Landkreis Rosenheim haben am heutigen Freitagmittag eine neue, verschärfte Regelung bekanntgegeben, die ab Montag in Kraft treten wird – erstellt gemeinsam mit den Landkreisen Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Altötting und Miesbach. Der Grund: Die so hohen Inzidenz-Fallzahlen (wir berichteten).
In der Gastro wird nur mehr 2G gelten und – wichtig für alle ungeimpften Beschäftigten: Sie müssen nun doch wieder zwei PCR-tests pro Woche vorweisen, Erst am Dienstag war diese Regel gekippt worden – wie berichtet.
Die Lage in den Kliniken der Region sei besorgniserregend. Ergänzend zum Katastrophenfall, den der Freistaat Bayern nun ausgerufen hat, haben sich die Landräte der oben genannten Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und auf weitergehende Maßnahmen verständigt, die am kommenden Montag, 15. November, in Kraft treten.
Der Landkreis Rosenheim kündigte zudem Kontrollen ab morgen an – mit dem Ziel, die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen.

Die neuen Zusatz-Regeln konkret

2G in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe findet die 2G-Regelung Anwendung. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter zwölf Jahren gestattet.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet.
Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt, bei denen 2G gilt, müssen wöchentlich zwei PCR-Testungen (oder einen Schnelltest/ Selbsttest unter Aufsicht an jedem Arbeitstag) vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
Für bereits angereiste Übernachtungsgäste gilt die bisherige Regelung der „Roten Ampel“ vorübergehend bis einschließlich 21. November weiter. Der Gastgeber kann dabei von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen oder die Verschärfung umgehend umsetzen.
3G-Plus für Besucher von Pflegeeinrichtungen
Für Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt ab Montag 3G-Plus.
Die Sonderregelung für Schüler und Schülerinnen besteht weiterhin: Diese können Pflegeeinrichtungen ohne aktuellen PCR-Test besuchen.
Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig.
Die Maskenpflicht für alle Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt trotz der Vorlage eines PCR-Tests weiterhin
bestehen.
3G-Regel für alle Betriebe
In allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltest-Nachweis verfügen.
Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf den ÖPNV, Handel sowie auf Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeweitet.
Sind gemäß der 14. BayIfSMV weitergehende Einschränkungen als die 3G-Regelung für die Beschäftigten festgelegt, bleiben diese unberührt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 15. November 2021 in Kraft. Sie gilt befristet bis zum Ablauf des 24. November.
Landrat Otto Lederer bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis:
„Aufgrund der höchst angespannten Lage in den Kliniken in der gesamten Region ist es notwendig weitere Maßnahmen zu treffen. Es muss gelingen, die medizinische Versorgung aufrecht erhalten zu können. Schon jetzt müssen täglich Patientinnen und Patienten aus der Region in Kliniken in andere Landkreise, zum Teil in anderen Bundesländern, verlegt werden.
Selbst in einer pandemischen Lage darf dies nicht die Normalität sein. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis für die genannten Einschränkungen und appelliere an Sie, sich an die Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen zu halten sowie sich entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission impfen zu lassen.“