Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (124)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas länger her ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln und –Mythen auf. Heute geht es um das Rechtsfahrgebot. 

 

>>Grundlagen des Rechtsfahrgebots

Laut Straßenverkehrsordnung ist auf Fahrbahnen „möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit“ (§2 Abs. 2 StVO). Diese Regel beinhaltet drei Komponenten:

  1. Es herrscht Rechtsverkehr. Das heißt, dass auf Fahrbahnen mit Fahrstreifen für zwei Richtungen immer der rechte Fahrstreifen befahren werden muss.
  2. Auf dem jeweiligen Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
  3. Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung muss grundsätzlich auf dem rechten Fahrstreifen gefahren werden.

Das Rechtsfahrgebot schafft eine gewisse Ordnung, vor allem dort, wo mehrere Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind. Es stellt unter anderem sicher, dass langsame Fahrzeuge rechts, schnellere Fahrzeuge links fahren. 

 

Beispiel Autobahn

Auf Autobahnen mit drei oder mehr Fahrstreifen lässt sich häufig beobachten, dass Fahrzeuge dauerhaft in der Mitte fahren, obwohl auf dem rechten Fahrstreifen Platz wäre. Dadurch wird der Verkehrsfluss empfindlich gestört, da schnellere Fahrzeuge mitunter vier Fahrstreifenwechsel benötigen, um zu überholen.

 

Abildung: Dadurch, dass das rote Fahrzeug sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält, muss das gelbe Fahrzeug zwei Fahrstreifenwechsel mehr machen, um zu überholen.

Eine konsequente Einhaltung des Rechtsfahrgebot reduziert die Anzahl der Fahrtstreifenwechsel, die Andere zum Überholen brauchen. Das bedeutet eine höhere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

 

Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot

In einigen Situationen ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben. Dies ist der Fall, wenn:

  • der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen gebildet haben;
  • eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt;
  • der Verkehr durch Lichteichenanlagen (also Ampeln) geregelt wird;
  • Richtungsfahrstreifen durch Pfeile markiert sind.

Bei Fahrbahnen mit drei oder mehr Fahrstreifen darf außerdem durchgehend auf dem zweiten Fahrstreifen von rechts gefahren werden, wenn auf dem ganz rechten Fahrstreifen „auch nur hin und wieder“ (§7 Abs. 3c StVO) ein Fahrzeug hält oder fährt. Trotzdem macht es auch hier Sinn, größere Lücken zu nutzen, um auf den ganz rechten Fahrstreifen zu fahren.

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung die freie Fahrstreifenwahl für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Für sie ist in diesem Fall das Rechtsfahrgebot ganz aufgehoben.

Zusammenhang Rechtsfahrgebot und Überholen

Das Rechtsfahrgebot ist immer in Kombination mit dem Gebot, links zu überholen, zu denken. Wenn langsame Fahrzeuge rechts fahren, kann links problemlos überholt werden. Gleichzeitig ist es dort, wo das Rechtsfahrgebot aufgehoben ist, erlaubt, vorsichtig rechts zu überholen. Dies gilt beispielsweise innerhalb geschlossener Ortschaften oder auch bei stockendem Verkehr auf der Autobahn.

Unser Tipp: wie gezeigt, trägt das Einhalten des Rechtsfahrgebots gerade auf der Autobahn zu einem besseren Verkehrsfluss und zu einer höheren Verkehrssicherheit bei. Deshalb sollten Sie immer dort, wo es sinnvoll und möglich ist, nach rechts wechseln. Wenn sie erlaubterweise rechts überholen, sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass dies eher die Ausnahme als die Regel ist. Darum gilt es, hierbei besonders vorsichtig zu sein und die anderen Fahrzeuge genau im Blick zu halten.

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