Kliniken sollen zudem nun den Impfstatus ihrer Patienten angeben sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung

Seit einem Monat sind Corona-Tests in Deutschland nicht mehr kostenlos für den Bürger. Das soll sich nun wieder ändern: Die Bürger sollen mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Und zwar bereits ab der kommenden Woche!

Laut einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn solle damit verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichten, hieß es am heutigen Nachmittag. Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen, so der Wortlaut im Entwurf des Ministeriums.

Des Weiteren sieht Spahns Verordnung vor, dass Kliniken künftig dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten, als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen.

Ebenso sollen die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung.

Die Verordnung auch die kostenlosen Tests betreffend solle dann den ganzen Winter über bis Ende März 2022 gelten. Sie sei dem Vernehmen nach mit den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP abgestimmt, die sich ja bereits zuvor für die Rückkehr der kostenlosen Tests ausgesprochen hatten.

Dienstleister, die derzeit Testungen vornehmen, sollen dem Verordnungs-Entwurf zufolge ihre Tätigkeit fortsetzen können. Zusätzlich dazu sollten aber – anders als früher – nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden.

Eine Beauftragung weiterer Anbieter solle nicht mehr möglich sein. Dadurch solle eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden.

Quelle BR