Aus der heutigen Kabinett-Sitzung mit den Landräten - Aktuell keine neuen Maßnahmen, eventuell nach den Herbstferien

Am Ende sei es entscheidend, eine verlässliche Rechtsgrundlage zu haben, um die Überlastung von Krankenhäusern zu vermeiden, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann am Mittag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Die Regierung verlängerte heute für den Freistaat die bisherigen Regelungen bis zum 24. November – ohne neue Maßnahmen zu beschließen.

Gleichzeitig wurde der Bund aufgefordert, auch nach der Beendigung der epidemischen Lage nach dem 26. November – wie von Jens Spahn angekündigt – eine verlässliche Grundlage für den Kampf gegen den Pandemie zu schaffen. 

Einen neuen Lockdown soll es nicht geben, auch nicht für Menschen ohne Corona-Impfschutz, stellte Herrmann heute klar.

Man wolle auch keinen Lockdown für Ungeimpfte als theoretisch denkbare Maßnahme, sagte er. Lockdowns seien nicht das Mittel der Wahl. Es solle auch keine Benachteiligungen für Geimpfte geben, fügte er hinzu. Als denkbar bezeichnete Herrmann dagegen eine Ausweitung der Maskenpflicht oder eine schärfere Kontrolle von Zugangsregelungen wie 3G und 3G plus. Nach den Herbstferien sollten in Anbetracht der konkreten weiteren Entwicklungen möglicherweise Entscheidungen getroffen werden.

Zu Gast in der Kabinettsitzung waren Landräte und Oberbürgermeister aus den Regionen im Südosten Bayerns, in denen es derzeit besonders viele Corona-Fälle gibt. Staatskanzleichef Herrmann erklärte, es seien dabei ganz bewusst keine konkreten Maßnahmen beschlossen worden. Man habe die Lage analysiert und werde sie in den nächsten Wochen weiter beobachten. 

Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek lobte den Austausch mit den besonders betroffenen Kommunen. Die Gespräche hätten gezeigt, dass das Impfen recht zäh geworden sei.

Wenn geimpfte Menschen im Krankenhaus landen, haben sie laut Minister häufig Vorerkrankungen oder seien älter. Der Gesundheitsminister betonte, in diesem Zusammenhang erneut, wie wichtig Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen seien.