Auch ohne Kathreinsmarkt - Stadtverwaltung Wasserburg nahm Klärung mit dem Landratsamt vor

Der verkaufsoffene Sonntag in knapp einem Monat am 21. November – er kann stattfinden. Das steht nach Klärung mit dem Landratsamt Rosenheim nun fest, wie es am heutigen Freitagvormittag aus dem Rathaus heißt. Viele Kunden der Wasserburger Geschäfte nutzen traditionell den verkaufsoffenen Sonntag, um die ersten Weihnachtsgeschenke zu besorgen.

Statt des Kathreinsmarktes, der auch heuer corona-bedingt leider ausfallen müsse, beginne der vom Wirtschafts-Förderungs-Verband veranstaltete Christkindlmarkt in Wasserburg ausnahmsweise schon eine Woche vor dem ersten Advent – wir berichteten..

Das Hauptamt der Stadtverwaltung teilt daher heute Folgendes mit:

„Entsprechend der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Stadt Wasserburg a. Inn vom 19.12.2019 findet alljährlich der Kathreinsmarkt am Sonntag vor dem 25. November statt.

Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der einhergehenden und zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen muss der Markt im Jahr 2021 aus organisatorischen Gründen entfallen.

Nach Rücksprache mit der Fachabteilung Verbraucherschutz des Landratsamtes Rosenheim bestehen jedoch keine Bedenken, den Beginn des Christkindlmarktes 2021 ausnahmsweise vorzuziehen und anstelle des Kathreinsmarktes auf den genannten Sonntag zu legen.

In diesem Zuge ist auch die Öffnung der Verkaufsstellen im Umgriff der Altstadt, des Gewerbegebietes Tegernau sowie „Eiselfinger Straße“ in der Zeit von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr an diesem Sonntag zulässig.

Die Maßgaben der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie das „Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte“ –

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege vom 18. Oktober 2021, Az. 35-4050/58/1 und G53n-G8390-2021/5683-4 sind vom Veranstalter und den betroffenen Gewerbetreibenden zu beachten.“