Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (121)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas länger her ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln und -mythen auf. Heute geht es um das richtige Verhalten bei stockendem und wartendem Verkehr.

>>Hohes Verkehrsaufkommen, Ampelanlagen, Bahnübergänge – es gibt viele Gründe dafür, warum der Verkehr stockt und kurzzeitig nichts mehr vorwärtsgeht. Umso wichtiger ist das richtige Verhalten in solchen Situationen.

Tipp 1: Überholen

Vor allem Motorradfahrer sind versucht, an wartenden Fahrzeugen vorbeizufahren. Soweit dies gefahrenfrei möglich ist, spricht in der Regel nichts dagegen. Aufpassen müssen Motorradfahrer jedoch am Bahnübergang. Dort gilt ab dem entsprechenden Gefahrzeichen bzw. der dreistreifigen Bake nach §19 Abs. 1 ein Überholverbot.

Da Fahrzeuge, die am Bahnübergang warten, zum fließenden Verkehr zählen, gilt auch ein Vorbeifahren an ihnen als ein verbotenes Überholen. Dafür drohen empfindliche Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Tipp 2: Handy

Auch das Benutzen des Handys und ähnlicher Geräte ist an der Ampel oder im Stau verboten. Begründen lässt sich auch dies damit, dass wartende Fahrzeuge zum fließenden Verkehr zählen. Wer sich nicht daran hält, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Zum Telefonieren oder dem Tippen einer WhatsApp-Nachricht sollte man deshalb immer an einer geeigneten Stelle anhalten und den Motor abstellen. Erst dann zählt man zum ruhenden Verkehr und die Benutzung des Smartphones ist erlaubt.

Tipp 3: Umweltschutz

Vor allem bei längeren Wartephasen sollte man den Motor abstellen. Dadurch lassen sich unnötige Emissionen vermeiden. An Ampeln und generell bei kürzeren Wartephasen kann auch eine eventuell vorhandene Start-Stopp-Automatik genutzt werden.

Tipp 4: Einmündungen freihalten

Immer dann, wenn der Verkehr stockt oder sich Stau bildet, ist es wichtig, Kreuzungsbereiche und einmündende Straßen freizuhalten. Wer unsicher ist, ob er eine Kreuzung ganz überqueren kann, muss deshalb unter Umständen auch an einer grünen Ampel stehen bleiben. Ebenso kann es je nach Situation Sinn machen, private Einfahrten freizuhalten. Eine generelle Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

Manchmal werden einmündende Straßen auch durch Zwei-Farben-Ampeln freigehalten. Auch an Feuerwehrausfahrten lassen sich diese zum Teil finden. Ein Beispiel für eine Zwei-Farben-Ampel, die einen Kreuzungsbereich freihalten soll, findet sich auf der B304 vor dem Bahnübergang Reitmehring (Foto). Die dortige Zwei-Farben-Ampel schaltet bereits einige Zeit vor der Ampel am Bahnübergang auf Rot. Dadurch bleibt der Kreuzungsbereich frei. Sofern keine Baustelle die Durchfahrt blockiert, können Fahrer, die vom Bahnhof kommend in Richtung Wasserburg abbiegen wollen, ungehindert weiterfahren.

Unser Tipp: Nach einiger Zeit schaltet sich die Zwei-Farben-Ampel wieder aus. Auch dann sollten Fahrer jedoch vor der Einmündung stehen bleiben und diese dadurch freihalten. Insgesamt bleibt mehr Platz im Kreuzungsbereich und auch Fahrer, die vom Bahnhof kommend nach rechts abbiegen wollen, können dies tun und den Kreuzungsbereich freimachen. Außerdem wirddurch das Stehenbleiben ein unnötiges Anlassen des Motors vermieden und dadurch die Umwelt geschont.<<

 

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