Biberbeauftragte Martina Eisgruber: Betroffene werden nicht allein gelassen

Der Landkreis Rosenheim sei beim Thema Bibermanagement gut aufgestellt, das sagte Martina Eisgruber, die Biberbeauftragte der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim bei der jüngsten Sitzung des Kreistages. Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler Rosenheim-Land hatte um diesen Bericht gebeten. Als Grund wurden vermehrte Meldungen von Bürgern aus dem Landkreis über Biberschäden genannt.

Wie Eisgruber sagte, orientiere sich der Landkreis bei seiner Arbeit an den rechtlichen Grundlagen zum Bibermanagement und den Artenschutzrechtlichen Ausnahmenverordnungen. Der Biber sei nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Die Arbeit im Bibermanagement stützt sich auf vier Säulen: die Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsmaßnahmen, der Schadensausgleich sowie den Abfang oder Abschuss eines Bibers.

Pro Jahr investiert der Landkreis rund 13.000 Euro, um entsprechendes Material wie Estrichmatten zum Schutz von Bäumen, Elektrozäune, Schwimmzäune oder Rohre für Dammdrainagen zu kaufen. Dieses Material wird den Betroffenen kostenlos zur Verfügung gestellt. Aktuell engagieren sich im Bereich des Bibermanagements acht Fachkräfte im Landratsamt sowie zehn ehrenamtliche Biberberater.

Im vergangenen Jahr wurden dem Landratsamt etwa 200 Schadensfälle im Zusammenhang mit dem Biber gemeldet. Im laufenden Jahr sind bisher 184 Schadensmeldungen eingegangen. Wie Eisgruber sagte, werden die Betroffenen mit ihren Schäden nicht allein gelassen. Neben der Beratung und Unterstützung mit Material werden die Schäden auch finanziell ausgeglichen. So stehen im Bayerischen Biberschadensfonds für den Freistaat insgesamt 550.000 Euro für Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zur Verfügung.

Wenn Schäden gemeldet werden, geht der Landkreis in Vorleistung und erstattet die Schäden. In der Regel bekommt die Behörde sechs bis neun Monate später etwa 70 Prozent der Summe aus dem Schadensfond erstattet. So wurden im vergangenen Jahr rund 26.300 Euro ausgezahlt. „Andere Landkreise gehen nicht in Vorleistung und übernehmen auch die Differenz nicht“, so Eisgruber. Als freiwillige Leistung zahlt der Landkreis aus eigenen Mitteln auch Schäden, die Privatpersonen entstanden sind. Wenn ein Biber einen Obstbaum in einem privaten Garten umnagt, werden pro Baum bis zu 50 Euro erstattet.

Nach Angaben von Eisgruber wurden im vergangenen Jahr 34 Biber entnommen und getötet, genauso viele Tiere wurden tot gefunden. Bei den Bibern gebe es eine hohe Sterblichkeit bei Jungtieren. Andere Tiere sterben im Straßenverkehr oder bei Revierkämpfen.

Eisgruber appellierte zum Abschluss ihres Vortrages noch einmal an die Betroffenen, sich zu melden und die Beratungsangebote sowie die Möglichkeiten für Förderungen und Ausgleichszahlungen zu nutzen. „Der Landkreis agiert sehr großzügig und schnell. Wenn es Probleme mit einem Biber gibt, müssen wir die Säulen gemeinsam abarbeiten. Doch wir können nur dann handeln, wenn uns das Problem auch gemeldet wird“, so Eisgruber.