Wenn diverses Strauch- und Astwerk von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt

Es ist wieder so weit! Die Rückschnittzeit hat längst begonnen und kann bis Ende Februar 2022 durchgeführt werden. Alle Jahre wieder ist in so gut wie jeder Gemeinde festzustellen, dass diverses Strauch- und Astwerk von privaten Grundstücken – teilweise in nicht unerheblichem Maß – in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Nicht immer zur Freude von Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, denn oftmals überwuchert das Grün von privaten Grundstücken auch Teile von Gehwegen und Straßen. Da die Hecken, Sträucher und Bäume viel zu dicht an die Grenze gepflanzt wurden …

Ein aktuelles Beispiel aus dem Landkreis: Auch der Bauhof der Stadt Bad Aibling hat erhebliche Probleme bei der Reinigung von Gehwegen und Straßen, da der teilweise massive Überwuchs eine Reinigung unmöglich macht.

Zur Beseitigung des so genannten „Überwuchses“ ist nicht die Stadt, sondern die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer in der Pflicht, den Missstand zu beseitigen, wenn dadurch Fußgänger oder der Straßenverkehr beeinträchtigt werden können. Der Fachbereich Ordnungsamt der Stadt Bad Aibling appelliert deshalb herzlich an die Bürgerinnen und Bürger, Bepflanzungen, die über das eigene Grundstück hinaus wuchern, vorausschauend zu pflegen, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Zur Grafik oben:

Das Lichtraumprofil (Durchgangs-/ Durchfahrtshöhe) muss im Geh- und Radwegbereich 2,50 Meter sowie im Fahrbahnbereich 4,50 Meter betragen.

Eine Orientierungshilfe bietet beim Rückschnitt der genaue Grenzverlauf des jeweiligen Grundstücks, der in der Regel schon durch die bauliche Abgrenzung gut zu erkennen ist. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei zwingend einzuhalten!

Weitere Informationen zum Überwuchs von Anpflanzungen findet man im Fall Bad Aibling zum Beispiel auch auf der Homepage: www.bad-aibling.de.

Grafik: Stadt Aibling