18 Euro für den Schnelltest und 80 Euro für den PCR-Test bei der DLRG - Übersicht der Testangebote

Corona-Tests sind ab kommenden Montag, 11. Oktober, grundsätzlich kostenpflichtig – wie mehrfach berichtet.

Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Personengruppen.

Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests haben laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem:

Ÿ  Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können

Ÿ  Kinder unter zwölf Jahren sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel

Ÿ  Jugendliche von 12 bis 18 Jahren sowie Schwangere noch bis zum 31. Dezember 2021

Ÿ  Personen, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamts aus einer angeordneten Quarantäne freitesten müssen

Ÿ  Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patienten, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in bestimmten Einrichtungen (mit Testkonzept) wie z.B. Alten-, Pflege- und Behindertenheime, Krankenhäuser, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte

Anspruch auf kostenlose PCR-Tests haben folgende Gruppen:

Ÿ  Personen, die einen Test zur Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung benötigen

Ÿ  Kontaktpersonen auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder nach Warnhinweis in der Corona-Warn-App

Ÿ  Personen mit positivem Schnelltest- oder Poolingtest-Ergebnis, die bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses in Quarantäne bleiben müssen

Ÿ  Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher von bestimmten Einrichtungen, wenn dort ein positiver Fall festgestellt wurde (auf explizite Anordnung durch die Einrichtungsleitung oder dem Gesundheitsamt)

Das Foto zeigt die Bundesfreiwilligendienstleistende Emily Frick von der DLRG, die gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen die Studierenden am Campus Mühldorf zum Schnelltest erwartet.

An den kommunalen Testzentren dürfen künftig keine kostenpflichtigen Tests durchgeführt werden.

Für den Landkreis Mühldorf bedeutet das, dass am Volkfestplatz in Mühldorf ab 11. Oktober nur noch diejenigen Personen einen kostenfreien PCR-Test bekommen, die unter die oben genannten Personengruppen fallen.

Alle anderen müssen Tests bei privaten Anbietern durchführen lassen.

Nach derzeitigem Stand bieten neben den Hausärzten folgende Apotheken im Landkreis

ab 11. Oktober kostenpflichtige Corona-Schnelltests an:

Ÿ  Antonius Apotheke, Waldkraiburg

Ÿ  St. Jakobs Apotheke, Buchbach

Ÿ  St. Johannes Apotheke, Neumarkt-St. Veit

Ÿ  Stadtapotheke, Neumarkt-St. Veit

Ÿ  St. Josef Apotheke, Aschau am Inn

Die DLRG bietet weiterhin an folgenden Stationen Schnelltests an:

Ÿ  Eisstadion in Waldkraiburg

Ÿ  An der Ahamer Straße 18 in Mühldorf

Ÿ  Bürgersaal in Haag 

Informationen zu Betriebszeiten, Anmeldung und FAQ sind zu finden unter www.coronatest-muehldorf.de.

Zusätzlich bietet die DLRG ab Mitte Oktober auch PCR-Tests an der Ahamer Straße 18 in Mühldorf an.

Auch hierfür ist eine vorherige Anmeldung unter www.coronatest-muehldorf.de notwendig.

Die Kosten an den Teststationen der DLRG belaufen sich auf 18 Euro für Schnelltests sowie auf 80 Euro für PCR-Tests.

Eine Sonderregelung gilt für Studierende. Sie haben noch bis zum 30. November Anspruch auf kostenfreie Tests. Die DLRG bietet deshalb direkt vor Ort am Campus täglich morgens und mittags Schnelltests für die Studierenden an.

Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten im Landkreis Mühldorf ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden und wird laufend aktualisiert: https://www.lra-mue.de/buergerservice/fachbereiche/gesundheitsamt/aktuelle-gesundheitsinfos/testmoeglichkeiten.html.