Ab Montag sind 15 Euro zu bezahlen - Genaue Reglungen für eine Kostenbefreiung

„Wir halten das TSV-Sportheim weiter offen“, sagt Fabian Worm, bei den Wasserburger Löwen für die öffentliche Corona-Teststation an der Landwehrstraße zuständig. Ab kommenden Montag, 11. Oktober, sind die Tests bundeseinheitlich dann aber nicht mehr kostenfrei (wir berichteten). Man werde so schnell wie möglich alle nötigen Schritte unternehmen, um die Anmeldung für die kostenpflichtigen Tests zu ermöglichen.

„Spätestens am Wochenende sollte die Buchung dann schon funktionieren – auf allen bisher üblichen Wegen.“ Der Schnelltest im Wasserburger TSV-Sportheim wird dann 15 Euro kosten.    

Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests haben laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können
  • Kinder unter zwölf Jahren sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Jugendliche von 12 bis 18 Jahren sowie Schwangere noch bis zum 31. Dezember 2021
  • Personen, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamts aus einer angeordneten Quarantäne freitesten müssen
  • Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise atienten, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in bestimmten Einrichtungen (mit Testkonzept) wie z.B. Alten-, Pflege- und Behindertenheime, Krankenhäuser, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte

Anspruch auf kostenlose PCR-Tests haben folgende Gruppen:

  • Personen, die einen Test zur Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung benötigen
  • Kontaktpersonen auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder nach Warnhinweis in der Corona-Warn-App
  • Personen mit positivem Schnelltest- oder Poolingtest-Ergebnis, die bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses in Quarantäne bleiben müssen
  • Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher von bestimmten Einrichtungen, wenn dort ein positiver Fall festgestellt wurde (auf explizite Anordnung durch die Einrichtungsleitung oder dem Gesundheitsamt)