Tanzverbot in Gastronomie wird aufgehoben - Auch am Tresen soll das Trinken und Essen wieder möglich sein

Wenn der Veranstalter nur Geimpfte und Genesene (2G) zulasse, dann sollen Veranstaltungen wieder komplett ohne Maske und ohne Abstandsregel möglich sein.

Ungeimpfte könnten dann nur mit einem teuren, negativen PCR-Test als sogenannte neue 3G plus-Regel noch ausnahmsweise Zutritt erhalten. Ansonsten bleibe die Türe zu, ein negativer Schnelltest reiche nicht mehr.

Das hat das bayerische Kabinett am gestrigen Abend beschlossen. Man gehe diesen Schritt wegen der stagnierenden Corona-Infektionszahlen im Freistaat, hieß es.

Entscheide sich der Veranstalter für 3G, dann bleibe alles wie bisher – geimpft, genesen oder getestet per Schnelltest – mit Maske und Abstand für alle.

Laut Staatskanzleichef Florian Herrmann beschloss das bayerische Kabinett somit ‚erhebliche Erleichterungen‘ für Veranstalter oder Betreiber, die sich freiwillig für eine 2G-Regel oder für 3G plus entscheiden würden.

Neben der Maskenpflicht und Abstandsgebot würden nach Angaben der Staatskanzlei dann auch die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern entfallen.

Für Schülerinnen und Schüler werde es bei der 3G-plus-Regel eine Ausnahme geben, wie Herrmann betonte. Sie würden ohnehin engmaschig bis zu dreimal wöchentlich getestet, daher wolle man für Schüler keine zusätzliche Hürde aufbauen. Sie müssten daher keinen PCR-Test vorlegen.

Entscheidet sich ein Veranstalter freiwillig für das 2G- oder 3G-plus-Modell, müsse er ein strenges Zutrittsregime organisieren – mit Einlasskontrollen, Identitätsfeststellung und der Überprüfung, ob die Voraussetzungen auch gegeben seien. Halte sich ein Veranstalter nicht an diese Auflage, drohe ihm ein Bußgeld von 5.000 Euro.

Teilnehmer, die gegen die 2G- oder 3G-plus-Regel verstoßen, müssten bis zu 250 Euro zahlen.

Tanzverbot in Gastronomie wird aufgehoben

In der Gastronomie werden laut der Staatskanzlei Tanz und laute Musik unter Auflagen wieder zugelassen. Bisher sei das verboten gewesen.

Nachdem Clubs und Discos wieder offen seien, könne diese Einschränkung entfallen, wenn der Wirt in der Gaststätte 3G plus mit PCR-Test anwende.

Darüber hinaus kündigte Herrmann eine Lockerung für Schankwirtschaften an: Dort dürfen Gäste künftig wieder auch am Tresen trinken und essen. Bisher war dies nur am Tisch erlaubt.