Grünes Licht für den Christkindlmarkt überall im Freistaat - Vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage

Hoch die Glühwein-Tassen: Grünes Licht für den Christkindlmarkt überall im Freistaat! Er soll stattfinden können, bekräftigte die bayerische Staatsregierung am heutigen Donnerstag in ihrer Sitzung.

Vorbehaltlich ‚besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage‘ …

Sollte es nötig sein, sollen rechtzeitig nochmals gesonderte Regelungen erlassen werden.

Volksfeste im eigentlichen Sinne waren bislang nach wie vor verboten gewesen. Erlaubt waren lediglich bestimmte Ersatzveranstaltungen. Auch dieses Verbot fällt – es gelten neben der 3G-Regel laut Staatskanzlei die sonstigen allgemein geltenden Regelungen, etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt-Inneren.