Aber es gilt die Maskenpflicht - Und am besten den eigenen Kugelschreiber mitbringen

Die Bundestagswahl wird am kommenden Sonntag, 26. September, erstmals unter Corona-Bedingungen stattfinden.

Die geltenden Regeln und Hygienemaßnahmen dafür stehen eigens in der Coronaverordnung des Freistaates. Jede Wählerin und jeder Wähler sei unabhängig vom Impfstatus und ohne Testpflicht eingeladen, an der Wahl teilzunehmen, heißt es darin.

Damit der Wahltag für alle Beteiligten, Wähler und Wahlhelfer ohne Ansteckungen verläuft, gilt:

Lüften, Abstand halten und Maskenpflicht …

Die medizinische Maske soll nicht nur im Wahlgebäude, sondern auch davor (bei einer eventuellen Wartezeit) getragen werden.

Ausnahmen gibt es für mitgenommene Kinder unter sechs Jahren und für Menschen, die ein ärztliches Attest vorweisen können.

Vor Ort werden Desinfektionsmittel aufgestellt.

Um auf dem Wahlzettel die beiden Kreuze machen zu können, werden Stifte vor Ort sein. Sie würden zwar regelmäßig desinfiziert, dennoch gebe es die Empfehlung, einen eigenen Stift mitzubringen. Am besten einen neutralen Kugelschreiber, heißt es zum Beispiel aus dem Pfaffinger Rathaus.

Auch dort liegt die Briefwahl-Beteiligung übrigens schon bei etwa 50 Prozent – wie in vielen Gemeinden.

Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern im Wahllokal einzuhalten. Das könne schon mal zu Wartezeiten führen vor dem jeweiligen Wahllokal.

Und natürlich die persönliche Wahlkarte (kam per Post) und den Ausweis nicht vergessen.