Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (115)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die Regeln zur Ladungssicherung und zur richtigen Kennzeichnung von überstehender Ladung.

 

 

>>Wer auf oder in seinem Fahrzeug oder auf einem Anhänger Ladung transportiert, muss diese sicher verstauen. Während beispielsweise Berufskraftfahrer hierfür extra geschult und regelmäßig weitergebildet werden, sind private Fahrer oftmals auf ihre eigene Erfahrung angewiesen. 

Die StVO stellt als Grundregel für die Ladungssicherung auf: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“ (§22 Abs. 1 StVO).

Zwei wichtige Prinzipien der Ladungssicherung sind das formschlüssige und das kraftschlüssige Laden. Formschlüssiges Laden bedeutet, dass alle Gegenstände so angeordnet werden, dass sie lückenlos aneinander stehen und dadurch nicht verrutschen können. Umgangssprachlich spricht man in Analogie zu einem bekannten Computerspiel auch vom „Tetris-Prinzip“. Beim kraftschlüssigen Laden wird die Ladung durch das Niederzurren mit Spanngurten gesichert. Um ein Verrutschen der Ladung zu vermeiden, können zusätzlich Antirutschmatten und ähnliche Hilfsmittel verwendet werden. 

Wenn Sie Schüttgut wie Sand oder Kies transportieren, müssen sie dieses mit einer Plane abdecken, damit ein Verlust der Ladung während der Fahrt vermieden wird. Holzscheite und ähnliche Ladung sollten mit einem dafür vorgesehenen Netz gesichert werden. 

Wichtig: mangelnde Ladungssicherung kann schnell zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen! Werden andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise durch die mangelnde Ladungssicherung gefährdet, werden 60 Euro Bußgeld fällig. Außerdem wird ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

Auch bei überstehender von Ladung sind einige Dinge zu beachten. So schreibt die Straßenverkehrsordnung vor:

„Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm“ (§22 Abs. 3, 4 StVO).<

Unser Tipp: wenn Sie Ladung transportieren, sollten Sie immer darauf achten, dass diese richtig gesichert ist. Wie gezeigt, kann mangelnde Ladungssicherung bei einer Kontrolle schnell zu Bußgeldern und Punkten führen. Zudem können andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet werden, wenn Sie Ladung verlieren. Deshalb sollten Sie immer auch ausreichend mit Spanngurten und ähnlichem Sicherungsmaterial ausgerüstet sein.  

 

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