Ab morgen neue Regeln für Gottesdienste - Mit 3G-Regel keine Beschränkung der Personenzahl mehr

In ganz Bayern gelten vom morgigen Donnerstag an neue Regelungen für Gottesdienste und Versammlungen in Innenräumen nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Diese können künftig ohne die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden, wie die Staatskanzlei in München gestern bekannt gab (wie berichtet).

Voraussetzung sei jedoch, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete an Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen teilnähmen.

Andernfalls bleibe es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot.

Die Maskenpflicht richtet sich den Angaben zufolge künftig nach den neuen allgemeinen Regeln. Das Tragen einer FFP2-Maske sei nicht mehr nötig, ausreichend sei nun eine medizinische Maske.

Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab einer 100er Inzidenz entfalle ebenso wie das bisherige Verbot von großen, religiösen Veranstaltungen.