Bundespolizei verhaftet Pakistaner bei Grenzkontrollen

Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien nahe Kiefersfelden herausstellte, war der Mann vor einigen Jahren vom Landgericht Detmold wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nachdem er einen Teil der Strafe verbüßt hatte, war er vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen worden, musste Deutschland daraufhin allerdings unmittelbar verlassen. Damals war ihm dargelegt worden, dass der Rest des ursprünglich vorgesehenen Gefängnisaufenthalts bei seiner Rückkehr in die Bundesrepublik fällig würde.
Dieser Umstand ist am frühen Sonntagmorgen eingetreten. Die Rosenheimer Bundespolizei brachte den pakistanischen Staatsangehörigen in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Dort musste er die 495-tägige Resthaftstrafe antreten.
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