Arbeitslos-Meldung ab nächster Woche wieder persönlich in der Agentur für Arbeit erforderlich

Alle, die ab der nächsten Woche – dem 1. September 2021 – arbeitslos werden, müssen sich wieder persönlich bei der Agentur für Arbeit in Rosenheim arbeitslos melden. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten die Bürger sich zuletzt ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Dies ist nur noch bis zum kommenden Dienstag, 31. August 2021, möglich. 

Arbeitsuchend-Meldungen – hier ist der Bürger noch beschäftigt, er muss sich spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, melden – sollten weiterhin telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 5555 00 oder online unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices erfolgen.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit hatte seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich die Bürger online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren mit neuem Personalausweis ist ab dem 1. Januar 2022 geplant.

Bei der persönlichen Arbeitslos-Meldung muss ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden.

Diese ist zu folgenden Zeiten möglich:

Agentur für Arbeit in Rosenheim (Wittelsbacherstraße 57, 83022 Rosenheim) 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag stets von 8 bis 12 Uhr.

Zusätzlich ist die Agentur für Arbeit Rosenheim am Mittwoch, 1. September 2021, von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Informationen unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rosenheim/content/1533739073019.

Viele weitere Anliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.

Ausführliche Informationen unter folgendem Link:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices