Wichtige Info des Landratsamtes heute zu den Corona-Testungen in den Unternehmen

Zur Durchführung betrieblicher Testungen mit SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests benötigen Unternehmen keine Genehmigung durch das Gesundheitsamt.

Das meldet das Landratsamt am heutigen Donnerstagmittag.

Die angewendeten Antigentests müssen jedoch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein und von geschultem Personal durchgeführt werden.

Die Verantwortung für die Durchführung der Testungen liegt bei der Betriebsleitung, die sich von der Qualifikation des Testpersonals überzeugen muss.

Die Kosten für betriebliche Testungen tragen die Unternehmen.

Die Testbescheinigungen können für die Test-Nachweispflichten der 3G-Regel im Rahmen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (also wie beim Besuch in der Gastronomie) und der Corona-Einreiseverordnung verwendet werden.

Für Unternehmen gibt es drei Möglichkeiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu testen:

  • Sie können ihren Betriebsarzt mit der Durchführung professioneller PoC-Antigen-Schnelltests beauftragen, so dass kein Personal gesondert geschult werden muss.
  • Betriebe können zudem professionelle Antigen-Schnelltests unter Aufsicht anbieten. Hierbei muss jedoch Personal geschult werden, diese Testungen durchzuführen.
  • Eine dritte Möglichkeit ist das Anbieten von Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung, sogenannte „Selbsttests“. Die Beschäftigten testen sich dann selbst unter Aufsicht von Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.

Alle diese Testnachweise, die auf der Basis von Testungen basieren, die Betriebe für ihre Mitarbeitenden anbieten, seien innerhalb von 24 Stunden ab Vornahme der Testung als Nachweis im Rahmen der sogenannten 3G-Regel gültig.

Ein Muster für einen analogen Testnachweis finden Unternehmen unter dem folgenden Link:

https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Muster-Testnachweis.pdf

Weitere Informationen erhalten Betriebe auf der Homepage der IHK:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/Corona-Schnelltests/