Bundespolizei kontrollierte: Drei Männern blieb gestern im Landkreis eine Ersatzhaft erspart

Die Bundespolizei hat gestern auf der A93 bei Kiefersfelden im Landkreis gleich mehrmals dafür gesorgt, dass vierstellige Beträge in die Justizkasse eingezahlt worden sind.

Grund für den jeweiligen Geldeingang waren Strafbefehle, die im Rahmen der Grenzkontrollen vollstreckt werden konnten.

Bei der Überprüfung der Personalien eines österreichischen Pkw-Insassen fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen den 30-Jährigen seit Mai 2020 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag.

Die festgesetzte Geldstrafe betrug einschließlich Verfahrenskosten rund 2.100 Euro.

Das Amtsgericht Kempten hatte im Februar dieses Jahres einem slowakischen Staatsangehörigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro auferlegt.

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle des 38-jährigen Pkw-Beifahrers auf der Inntalautobahn konnte die Bundespolizei nachvollziehen, dass die Strafe noch nicht beglichen war.

Zuvor schlug auch bei einem tschechischen Busreisenden der Polizeicomputer Alarm:

Der 34-Jährige hatte im November 2019 einen Strafbefehl über 1.200 Euro entgegennehmen müssen. Diesen Betrag hatte das Amtsgericht Weiden wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgesehen.

Allen drei Männern blieb eine Ersatzhaft erspart.

Sie durften ihre Reisen wie geplant fortsetzen, nachdem sie ihre Justizschulden vollständig beglichen hatten.

Allerdings musste der Tscheche seinen Geldbeutel erst noch um weitere 500 Euro leeren. Diesen Betrag setzte die Staatsanwaltschaft Rosenheim nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines offenkundig neuen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fest.

Bei der Durchsuchung des Gepäcks des Businsassen fanden die Bundespolizisten etwa acht Gramm Marihuana.