Wohin du gehst - Gastro, Sport, Kultur: Erst mit einem Test wird der Eintritt gewährt - Landkreis heute bei der 54 in der Inzidenz

Der Landkreis liegt am heutigen Sonntag wieder über der 50er Inzidenz – bei 54 Fällen. Das sind nun 141 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen. Wie mehrfach berichtet, greifen ab dem heutigen Sonntag für alle Ungeimpften die Regeln zur 50er Inzidenz. Mit verschärfter Testpflicht.

Ab dem morgigen Montag wird ohnehin zudem die bundesweite Regel für alle Ungeimpften bereits ab einer 35er Inzidenz in Kraft treten – mit Blick auf die Innenräume wie in der Gastro, bei Theatern, Kino, Friseur, Fitnessstudios und so weiter – wie berichtet.

Die Stadt Rosenheim liegt heute bei 125,9 Fällen in der Inzidenz.

Der Landkreis Mühldorf mit den Altlandkreis-Gemeinden um Haag, Gars, Rechtmehring liegt heute bei 63,9 Fällen in der Inzidenz.

Was bedeutet die 50er Regel ab heute im Landkreis Rosenheim?

In vielen Bereichen gilt dann wieder eine Testpflicht – zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, auch im Schwimmbad oder beim Sport in größeren Gruppen.

Geimpfte oder Genesene, die keine Corona-Symptome aufweisen, sowie Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren brauchen keinen negativen Corona-Test.

Touristen, die in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen dann übernachten, brauchen nicht nur einen negativen Test bei der Anreise, sondern auch weitere Tests alle 48 Stunden.

Auch für schulische Ferienkurse gilt, dass zweimal pro Woche getestet werden muss.

Kontakte werden beschränkt

Neben der Testpflicht werden auch die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft:

Im öffentlichen und im privaten Raum ist es erlaubt, in Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Hausständen zusammenzukommen. Kinder unter 14 Jahren, kürzlich genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig – zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.