Testen, testen, testen, das heißt's nun so oder so schon bei uns: Landkreis heute bei der 52 - Söder plant offenbar eine Krankenhaus-Ampel

Plant Bayern die Testpflicht für Ungeimpfte ganz grundsätzlich – egal, wie die Inzidenz liegt? Also weiter gegriffen als bundesweit ab Montag ab der 35er Inzidenz? Im Gespräch sei offenbar in Kürze für den Freistaat das Modell nach dem Beispiel Baden Württembergs, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.

Aber Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene (2G), das plane Bayern nicht … höchstens eventuell so manche Veranstalter oder Vereine.

Ministerpräsident Markus Söder habe zudem gestern betont, die Inzidenz sei alles andere als passend mittlerweile – er stelle sich eine Art Krankenhaus-Ampel vor. Damit solle vor allem die Lage auf den Intensivstationen der Kliniken deutlich werden.

Der Landkreis liegt am heutigen Samstag  wieder knapp über der 50er Inzidenz – bei 52,8 Fällen. Das sind nun 138 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen. Wie mehrfach berichtet, greifen ab dem morgigen Sonntag für alle Ungeimpften die Regeln zur 50er Inzidenz. Mit verschärfter Testpflicht.

Ab Montag wird ohnehin zudem die bundesweite Regel für alle Ungeimpften bereits ab einer 35er Inzidenz auf jeden Fall in Kraft treten – mit Blick auf die Innenräume wie in der Gastro, bei Theatern, Kino, Fitnessstudios und so weiter – wie berichtet.

Die Stadt Rosenheim liegt heute bei 116,4 Fällen in der Inzidenz.

Der Landkreis Mühldorf mit den Altlandkreis-Gemeinden um Haag, Gars, Rechtmehring liegt heute bei 56,1 Fällen in der Inzidenz.  

Was bedeutet aktuell noch die 50er Regel in Bayern?

In vielen Bereichen gilt dann wieder eine Testpflicht – zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, auch im Schwimmbad oder beim Sport in größeren Gruppen.

Geimpfte oder Genesene, die keine Corona-Symptome aufweisen, sowie Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren brauchen keinen negativen Corona-Test.

Touristen, die in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen im Landkreis Mühldorf dann übernachten, brauchen nicht nur einen negativen Test bei der Anreise, sondern auch weitere Tests alle 48 Stunden.

Auch für schulische Ferienkurse gilt, dass zweimal pro Woche getestet werden muss.

Kontakte werden beschränkt

Neben der Testpflicht werden auch die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft:

Im öffentlichen und im privaten Raum ist es erlaubt, in Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Hausständen zusammenzukommen. Kinder unter 14 Jahren, kürzlich genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig – zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.