Die 3G-Regel greift ab Sonntag nun in allen Ligen im Altlandkreis - Der Heimverein hat zu kontrollieren

Den Landkreis Mühldorf trifft’s beim Fußball vor Ort in der Heimat schon das ganze Wochenende lang – den Landkreis Rosenheim ab dem kommenden Sonntag:

Wegen der Überschreitung der 50er-Inzidenz (wir berichteten mehrfach) gilt ab da das Prinzip „3G – geimpft, genesen, getestet“. Der Heimverein hat das streng zu kontrollieren, so der BFV heute.

ALLE Teilnehmer (Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und auch alle Zuschauer) müssen also geimpft, genesen oder getestet sein – zum Beispiel perAntigen-Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. 

Selbstverständlich gelten unabhängig davon zudem die allgemeinen Hygieneregeln (AHA) wie Abstand (1,5 m) und Maske in Innenräumen, als Fan beim Herumgehen auf dem Sportgelände, auf Stehplätzen und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, so der BFV weiter.

Ebenso obliegt dem Heimverein die Umsetzung eines Hygienekonzepts (Ausnahme: keine Zuschauer, keine Öffnung von Umkleiden und Duschen) und die datenschutzkonforme Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. 

Änderungen treten nicht unmittelbar nach Grenzüber- und -unterschreitung in Kraft:

Es gibt Maßnahmen für einen Wert über und unter 50. Wird dieser Wert drei Tage in Folge überschritten, treten zwei Tage danach die strengeren Regeln in Kraft. Um sie wieder loszuwerden, müssen es fünf aufeinanderfolgende Tage unter der 50er Inzidenz sein. Dann können nach zwei Tagen die Regeln wieder gelockert werden.

In Bayern gelten aktuell weiterhin bei einer Inzidenz über 100 die gleichen Regeln wie bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Es gibt zudem noch keinen anderen Richtwert als die Inzidenz!