Zahl der Neuinfizierten hat sich innerhalb einer Woche versechsfacht - Landkreis mit Tag zwei über der 50

Nun ist die Farbe plötzlich dunkelrot für die Stadt Rosenheim in der RKI-Grafik und es ist am heutigen Donnerstagmorgen auf einmal ein unerfreulicher fünfter Platz in ganz Deutschland – nur die Städte Leverkusen, Flensburg, Bonn und Wuppertal haben mehr Corona-Neuinfektionen aktuell.

Rosenheim schnellt nämlich heute hoch auf 116,4 Fälle in der Inzidenz – und Tag drei über der 50. Vor genau einer Woche lag die Inzidenz hier noch bei 20!

Der Landkreis liegt am heutigen Donnerstag wieder knapp über der 50er Inzidenz – bei 50,1 Fällen. Das sind nun 131 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen. Und Tag zwei über 50.

Der Landkreis Mühldorf mit den Altlandkreis-Gemeinden um Haag, Gars, Rechtmehring liegt heute bei 62,1 Fällen in der Inzidenz.

Was bedeutet die 50er Regel aktuell in Bayern?

In vielen Bereichen gilt dann wieder eine Testpflicht – zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, auch im Schwimmbad oder beim Sport in größeren Gruppen.

Geimpfte oder Genesene, die keine Corona-Symptome aufweisen, sowie Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren brauchen keinen negativen Corona-Test.

Touristen, die in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen im Landkreis Mühldorf dann übernachten, brauchen nicht nur einen negativen Test bei der Anreise, sondern auch weitere Tests alle 48 Stunden.

Auch für schulische Ferienkurse gilt, dass zweimal pro Woche getestet werden muss.

Kontakte werden beschränkt

Neben der Testpflicht werden auch die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft:

Im öffentlichen und im privaten Raum ist es erlaubt, in Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Hausständen zusammenzukommen. Kinder unter 14 Jahren, kürzlich genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig – zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.