Das Kreisgebiet liegt seit langer Zeit erstmals wieder über der 50er-Inzidenz - Rosenheim schnellt weiter hoch nun auf die 78

Der Landkreis liegt am heutigen Mittwochmorgen seit langer Zeit erstmals wieder über der 50er Inzidenz – bei 52 Fällen. Das sind nun 136 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen.

Für Ungeimpfte drohen somit im Landkreis bereits etwas früher die Verschärfungen, die ab kommenden Montag ohnehin bundesweit noch umfangreicher eintreten werden – bereits ab der 35er Inzidenz (wie berichtet). Es besteht dann eine Testpflicht bei Veranstaltungen und Aktivitäten und der Gastro im Innenbereich.

Die Stadt Rosenheim schnellt weiter hoch auf  heute 78,7 Fälle in der Inzidenz – Tag zwei über der 50 also. Vor genau einer Woche lag die Inzidenz hier noch bei 14!

Der Landkreis Mühldorf mit den Altlandkreis-Gemeinden um Haag, Gars, Rechtmehring liegt heute bei 66,5 Fällen in der Inzidenz.

Was bedeutet die 50er Regel aktuell in Bayern?

In vielen Bereichen gilt dann wieder eine Testpflicht – zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, auch im Schwimmbad oder beim Sport in größeren Gruppen.

Geimpfte oder Genesene, die keine Corona-Symptome aufweisen, sowie Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren brauchen keinen negativen Corona-Test.

Touristen, die in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen im Landkreis Mühldorf dann übernachten, brauchen nicht nur einen negativen Test bei der Anreise, sondern auch weitere Tests alle 48 Stunden.

Auch für schulische Ferienkurse gilt, dass zweimal pro Woche getestet werden muss.

Kontakte werden beschränkt

Neben der Testpflicht werden auch die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft:

Im öffentlichen und im privaten Raum ist es erlaubt, in Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Hausständen zusammenzukommen. Kinder unter 14 Jahren, kürzlich genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig – zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.