Haag: Striktere Regelungen fürs Naturbad wegen zu hoher Inzidenz - Ab sechs Jahren gilt die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet

Da im Landkreis Mühldorf an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz den Schwellenwert 50 überschritten hat (wir berichteten mehrfach), gelten im Haager Freibad ab sofort die Regelungen für eine Inzidenz über 50.

Dies bedeutet, dass die Besucherzahl wieder auf 100 Personen beschränkt werden muss, um die geltenden Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten zu können. Dazu zählen auch Kleinkinder sowie geimpfte und genesene Personen.

Die nötige Terminbuchung erfolgt über eine Anmeldung vor Ort. Dies ist per Registrierung über die Luca-App oder durch das Ausfüllen eines Formulars an der Kasse möglich.

Jeder Badegast erhält ein farbiges Armband, das er während des gesamten Badeaufenthaltes am Arm zu tragen hat. Sind 100 Armbänder ausgegeben, können nur weitere Besucher in das Bad eingelassen werden, wenn andere Besucher das Bad wieder verlassen.

Um mehr Badefreudigen den Besuch des Freibades zu ermöglichen, wird der Aufenthalt wieder auf eine maximale Zeit von drei Stunden beschränkt. Dazu werden befristete Aufenthaltszeiträume festgesetzt. Diese sind von:

o     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

o    13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

o    16.30 Uhr bis 19.30 Uhr

Am Ende eines jeden Aufenthalts-Zeitraumes haben alle Besucher das Bad zu verlassen.

Was neu hinzukommt ist, die ab einer Inzidenz von 50 nötige Nachweispflicht gemäß der 3G-Regel.

So müssen alle Freibadbesucher ab sechs Jahren einen gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung oder über eine Genesung oder einen Negativ-Test vorlegen.

Hierbei gilt ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener Antigentest oder ein PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Alle weiteren Regelungen bleiben wie gehabt.

Grundsätzlich gelten für das gesamte Freibad die üblichen Hygieneregeln: Abstand wahren, auf Hygiene achten und Maske tragen.

Für Gäste ab dem 15. Geburtstag gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Eingangsbereich, am Kiosk und im Sanitärbereich. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Diese Regelungen gelten vorerst so lange, bis die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mühldorf an fünf aufeinander folgenden Tagen den Wert von 50 unterschreitet. Dann treten zwei Tage später Lockerungen in Kraft. Dies wird dann wieder bekannt gegeben.

Das detaillierte Hygienekonzept und die aktuellen Regelungen können auf der Website des Marktes Haag unter Leben & Wohnen à Sport & Freizeit nachgelesen werden.