Rosenheim schnellt auf die 44 - Wieder über der 50: Corona-Schutzregeln verschärfen sich im Landkreis Mühldorf wohl schon ab dem Montag

Während Intensivmediziner eindringlich fordern, zusätzliche Warnwerte zu den Inzidenz-Zahlen zur Beurteilung der Lage einzubeziehen, da verzeichnet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aktuell eine Steigerung bei den Impfdurchbrüchen.

Von solchen ist die Rede, wenn sich vollständig gegen Corona geimpfte Personen dennoch mit Corona infizieren und nach Definition des RKI mit klinischer Symptomatik erkranken. Das hieß es gestern Abend von dem LGL. 

Die Inzidenz war in der Pandemie bisher Grundlage für viele Corona-Einschränkungen, etwa im Rahmen der Ende Juni ausgelaufenen Bundesnotbremse. Künftig sollen daneben nun weitere Werte wie Krankenhaus-Einweisungen oder die Impfquote stärker berücksichtigt werden. Wie, das scheint noch offen.

Schon vor Wochen hieß es, bei einer möglichen Rückkehr zur Bundesnotbremse bei steigenden Infektionszahlen solle die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr das Hauptkriterium sein. Die Regierung werde zukünftig mehrere Faktoren heranziehen …

Bayernweit steige nun wieder das Interesse an einer Impfung, heißt es zudem.

Ab Montag, 23. August, tritt bundesweit nämlich ab einer Inzidenz von 35 in allen offiziellen Innenbereichen eine Corona-Testpflicht für Ungeimpfte in Kraft – wie berichtet.

Die Landkreis-Inzidenz liegt am heutigen Samstagmorgen schon drüber – bei 36,7 Fällen. Das sind nun 96 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen.

Die Stadt Rosenheim schnellt heute sogar hoch auf 44,1 Fälle in der Inzidenz.

Die Farbe rot in der RKI-Grafik: Der Landkreis Mühldorf mit den Altlandkreis-Gemeinden um Haag, Gars, Rechtmehring liegt heute erneut in der Inzidenz über der 50 – am Morgen werden jetzt 57 Fälle gemeldet. Ab Montag werden wohl wieder Verschärfungen eintreten:

In vielen Bereichen gilt dann wieder eine Testpflicht – zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, im Schwimmbad oder beim Sport in größeren Gruppen. Geimpfte oder Genesene, die keine Corona-Symptome aufweisen, sowie Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren brauchen keinen negativen Corona-Test.

Touristen, die in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen im Landkreis Mühldorf dann übernachten, brauchen nicht nur einen negativen Test bei der Anreise, sondern auch weitere Tests alle 48 Stunden.

Auch für schulische Ferienkurse gilt, dass zweimal pro Woche getestet werden muss.

Kontakte werden beschränkt

Neben der Testpflicht werden auch die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft:

Im öffentlichen und im privaten Raum ist es erlaubt, in Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Hausständen zusammenzukommen. Kinder unter 14 Jahren, kürzlich genesene und geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig – zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.