Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (114)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es 100 km/h-Zulassung für Autoanhänger.

 

 

>>Eine 100er-Plakette auf dem Anhänger und schon darf ich überall 100 km/h fahren? So einfach ist es leider nicht. Da gerade bei dieser Frage immer wieder Missverständnisse auftreten, klären wir diese Woche über die Voraussetzungen und Bestimmungen rund um die 100er-Zulassung auf.

Grundsätzlich gilt: auch wenn ein Anhänger auf 100 km/h zugelassen ist, die nötigen Eintragungen gemacht sind und eine gesiegelte Plakette angebracht ist, darf damit nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen 100 km/h gefahren werden. Auf Landstraßen gilt also weiterhin die übliche Beschränkung für Zugfahrzeuge mit Anhänger auf 80 km/h. Auch im Ausland gelten oft abweichende Regeln. Während beispielsweise Österreich die 100er-Zulassung akzeptiert, gilt in Italien für Gespanne ausnahmslos eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h. Vor der Fahrt ins Ausland sollten Sie sich deshalb immer über Bestimmungen vor Ort informieren.

Eine Zulassung auf 100 km/h erteilt die zuständige Zulassungsstelle. Diese gilt, wenn der Anhänger von einem Zugfahrzeug

  • mit maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gezogen wird,
  • das außerdem mit ABS ausgerüstet ist.

Voraussetzung ist, dass der Anhänger

  • generell für Tempo 100 geeignet ist,
  • die Reifen laut Geschwindigkeitsindex („L“) für mindestens 120 km/h ausgelegt sind und
  • die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind.

Zudem müssen bestimmte Gewichtsverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Kriterien dafür sind, ob der Anhänger gebremst ist, mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet ist, die Zugkugelkupplung eine Stabilisierungseinrichtung besitzt („Antischlingerkupplung“) oder beim Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für erhöhte Sicherheit im Anhängerbetrieb sorgt. Da diese Faktoren für viele relativ schwer festzustellen sind, kann man sich von einer Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA) einen Vorschlag zu Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) des Anhängers holen. Mit diesem Vorschlag kann man sich dann eine entsprechende Genehmigung bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Sollten Sie Bestätigung des Herstellers besitzen, die den Anhänger als für den Betrieb mit Tempo 100 geeignet ausweist, kann auch diese zur Vorlage bei der Zulassungsstelle reichen. Diese gibt im Zuge der Eintragung auch eine gesiegelte 100er-Plakette aus, die am Anhänger sichtbar angebracht werden muss.

Im Ergebnis könnte in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers beispielsweise festgehalten sein, dass ein ungebremster Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg besitzt, von Kraftfahrzeugen dann mit 100 km/h gezogen werden darf, wenn diese eine Leermasse von 2500 kg oder mehr besitzen. Bei Kraftfahrzeugen, die darunter liegen, gilt entsprechend wieder die Beschränkung auf 80 km/h.

Unser Tipp: passen Sie also auf, ob alle Kriterien erfüllt sind, um einen Autoanhänger mit 100 km/h ziehen zu dürfen. Andernfalls müssen Sie mit Bußgeldern und im schlimmsten Fall mit Punkten und Fahrverboten rechnen. Bei Fragen geben Fahrschulen und Prüforganisationen wie der TÜV gerne eine Auskunft.<

 

 

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